netzeitung.deSozialgericht findet ALG II verfassungsgemäß

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Arbeitslose beim Arbeitsamt (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Arbeitslose beim Arbeitsamt
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Das Bundessozialgericht sieht in der Höhe des Arbeitslosengeldes II keinen Verstoß gegen das Grundgesetz. Auch gegen das Konzept der Bedarfsgemeinschaft hat das Gericht nichts einzuwenden.

Das Bundessozialgericht hat eine Klage wegen der Höhe des Arbeitslosengeldes (ALG) II abgewiesen. Wie das Gericht am Donnerstag in Kassel mitteilte, gibt es «keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken» gegen die gesetzlich vorgeschriebene Höhe des ALG II. (Az: B 11b AS 1/06 R)

Nach Auffassung des Senats ist der Regelsatz von 345 Euro sowohl mit dem materiellen als auch mit dem so genannten soziokulturellen Existenzminimum vereinbar und führe nicht automatisch zu einer gesellschaftlichen Ausgrenzung von ALG-II-Empfängern.

Keine Einwände gegen Bedarfsgemeinschaft
Keine Einwände hat das Gericht auch gegen das vom Staat geschaffene Konzept der Bedarfsgemeinschaft. «Es ist grundsätzlich zulässig, den Bedarf grup­penbe­zogen zu erfassen und eine Typisierung bei Massenverfahren vorzunehmen», urteilten die Richter.

Die 49-jährige Klägerin aus dem Landkreis Lörrach war bis Ende 2004 Bezieherin von Arbeitslosenhilfe. Nach der Einführung von Hartz IV verlor sie den Anspruch auf staatliche Unterstützung, da das Gehalt ihres Mannes berücksichtigt wurde.

Ehemann verdient zu viel
Die Behörde hatte bei der Berechnung die Schwerbehindertenrente des Ehemannes der Klägerin und die Berufsausbildungsbeihilfe sowie das Kindergeld der 22-jährigen Tochter hinzugezogen. Im Ergebnis wurde für die gemeinsame Haushaltsgemeinschaft ein Gesamtbedarf in Höhe von 857,85 Euro errechnet.

Das Einkommen des Mannes liegt mit 1052,44 Euro - inklusive Kindergeld und abzüglich der Versicherungspauschale - aber deutlich über dem festgestellten Bedarf. Deshalb wurde die Klägerin als nicht hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches eingestuft. Dieser Auffassung folgte das Bundessozialgericht. Der Anwalt der Frau kündigte an, eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen.

Verfassungsklage möglich
Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes decken jedoch die 345 Euro nicht den monatlichen Grundbedarf. Der Verband forderte eine Anhebung auf 415 Euro. Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Ulrich Schneider, kündigte im ZDF-Morgenmagazin weitere Rechtsmittel bis hin zu einer Klage beim Bundesverfassungsgericht an. Eine Erhöhung des Regelsatzes auf 415 Euro würde etwa vier Milliarden Euro im Jahr kosten, sagte er. (nz)