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Samariter wollen keine Ein-Euro-Jobber

12. Sep 2006 13:12
Parkpflege durch Ein-Euro-Jobber
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Straße fegen oder nur Kaugummis aufsammeln – die Trennung zwischen regulärem und Ein-Euro-Job ist fließend. Dem Arbeitersamariterbund ist das zu unsicher.

Von Ulrich Jonas

In Hamburg ist der Streit um Ein-Euro-Jobs jetzt eskaliert. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) in der Hansestadt hat angekündigt, künftig keine Ein-Euro-Jobber mehr zu beschäftigen. Die geforderte Abgrenzung zwischen normaler und zusätzlicher Tätigkeit könne «im Alltag selten realisiert werden», begründet der Verband den Kurswechsel. Seit April vergangenen Jahres hatte der ASB 50 der so genannten Arbeitsgelegenheit angeboten, vor allem in der Altenpflege.

Bereits vor knapp vier Monaten hatte der Bundesrechnungshof auf Missbrauch in erheblichem Umfang bei so genannten Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose hingewiesen. Allerdings will die Bundesregierung trotz des offenbar verbreiteten Einsatzes von Ein-Euro-Jobbern für reguläre Arbeiten nicht tätig werden, wie aus einer kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht.

«Derzeit nicht opportun»

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Die Bundesregierung erwartet, dass bei einem verantwortungsbewussten Einsatz von Zusatzjobs «die Verdrängung regulärer Arbeitsplätze vermieden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze nicht verhindert wird». Anders als der Bundesrechnungshof hält sie verbindliche Vorschriften zum Umgang mit Ein-Euro-Jobs «derzeit nicht für opportun».

Für Wirbel sorgte in diesem Sommer in Hamburg der Fall des 49-jährigen Simon Polak. Der gelernte Groß- und Außenhandelskaufmann hatte sich geweigert, im Rahmen seines Ein-Euro-Jobs für die Hamburger Stadtreinigung zu arbeiten. Begründung: «Ich sollte reguläre Arbeit leisten. Also wollte ich auch entsprechend bezahlt werden.» Die Konsequenzen seiner Entscheidung schildert er so: Zunächst sei er mit zweifelhaften Vorwänden aus der Arbeitsgelegenheit rausgemobbt worden. Nun habe die Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Arbeitsagentur (Arge) den Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II aufgefordert, sich eine billigere Wohnung zu suchen.

Fünfwöchiges «Praktikum»

Polak sollte wie rund 50 andere Ein-Euro-Jobber im Rahmen eines fünfwöchigen «Praktikums» während der Fußball-Weltmeisterschaft Straßen fegen. «Die Stadt missbraucht Arbeitslose als billige Arbeitskräfte für Regelaufgaben und spart auf ihrem Rücken Personalkosten», kritisierte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Bei fast einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten lagen die Förderungsvoraussetzungen nicht vor, fand der Bundesrechnungshof heraus. Die zu erledigenden Tätigkeiten lägen nicht im öffentlichen Interesse oder seien nicht zusätzlich, hieß es in dem Bericht, den die Behörde am 19. Mai den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestags übersandte.

Arges wissen nicht Bescheid

Offenkundig wüssten die örtlichen Arbeitsgemeinschaften oft nicht, was Ein-Euro-Jobber eigentlich machen, lautet das Ergebnis der Prüfer: «Bei weiteren knapp 50 Prozent der geprüften Fälle hatten die Grundsicherungsstellen keine verlässlichen Kenntnisse über die Maßnahmeinhalte, so dass auch hier Zweifel an der Förderungswürdigkeit bestanden.»

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt sich für nicht zuständig: «Die Zusätzlichkeit muss vor Ort geprüft werden. Gegebenenfalls müsste die Bundesagentur für Arbeit klarere Vorgaben schaffen», sagte eine Sprecherin dem epd. Die Bundesagentur verweist darauf, dass sie in den Arbeitsgemeinschaften nicht allein bestimmen könne: «Wir stellen ja nur die eine Hälfte der Geschäftsführung», sagte ein Sprecher.

Kaugummis aufsammeln erlaubt

Hamburger Langzeitarbeitslose fegen die Straße Foto: dpa
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Ein-Euro-Jobber könnten künftig ja auch die Flaniermeile Jungfernstieg schrubben, regten kürzlich Hamburger Bundestagsabgeordnete aus den Reihen von CDU und FDP an. Der Sprecher der Behörde für Wirtschaft und Arbeit erklärte daraufhin: «Wenn ein zusätzliches öffentliches Interesse besteht, kann da gereinigt werden.»

Ein Arge-Sprecher dem epd sagte, wie die neue Arbeitsgelegenheit definiert werden könnte: «Wenn die Stadtreinigung einmal die Woche reinigt und die Papierkörbe ausleert, ist das eine Regelaufgabe. Aber das Aufsammeln von Kaugummis zum Beispiel fällt nicht darunter.» (epd)

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