Samariter wollen keine Ein-Euro-Jobber
12.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
In Hamburg ist der Streit um Ein-Euro-Jobs jetzt eskaliert. Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) in der Hansestadt hat angekündigt, künftig keine Ein-Euro-Jobber mehr zu beschäftigen. Die geforderte Abgrenzung zwischen normaler und zusätzlicher Tätigkeit könne «im Alltag selten realisiert werden», begründet der Verband den Kurswechsel. Seit April vergangenen Jahres hatte der ASB 50 der so genannten Arbeitsgelegenheit angeboten, vor allem in der Altenpflege.
Bereits vor knapp vier Monaten hatte der Bundesrechnungshof auf Missbrauch in erheblichem Umfang bei so genannten Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose hingewiesen. Allerdings will die Bundesregierung trotz des offenbar verbreiteten Einsatzes von Ein-Euro-Jobbern für reguläre Arbeiten nicht tätig werden, wie aus einer kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervorgeht.
Für Wirbel sorgte in diesem Sommer in Hamburg der Fall des 49-jährigen Simon Polak. Der gelernte Groß- und Außenhandelskaufmann hatte sich geweigert, im Rahmen seines Ein-Euro-Jobs für die Hamburger Stadtreinigung zu arbeiten. Begründung: «Ich sollte reguläre Arbeit leisten. Also wollte ich auch entsprechend bezahlt werden.» Die Konsequenzen seiner Entscheidung schildert er so: Zunächst sei er mit zweifelhaften Vorwänden aus der Arbeitsgelegenheit rausgemobbt worden. Nun habe die Arbeitsgemeinschaft von Stadt und Arbeitsagentur (Arge) den Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II aufgefordert, sich eine billigere Wohnung zu suchen.
Bei fast einem Viertel der geprüften Maßnahmen mit Arbeitsgelegenheiten lagen die Förderungsvoraussetzungen nicht vor, fand der Bundesrechnungshof heraus. Die zu erledigenden Tätigkeiten lägen nicht im öffentlichen Interesse oder seien nicht zusätzlich, hieß es in dem Bericht, den die Behörde am 19. Mai den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestags übersandte.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärt sich für nicht zuständig: «Die Zusätzlichkeit muss vor Ort geprüft werden. Gegebenenfalls müsste die Bundesagentur für Arbeit klarere Vorgaben schaffen», sagte eine Sprecherin dem epd. Die Bundesagentur verweist darauf, dass sie in den Arbeitsgemeinschaften nicht allein bestimmen könne: «Wir stellen ja nur die eine Hälfte der Geschäftsführung», sagte ein Sprecher.
Ein Arge-Sprecher dem epd sagte, wie die neue Arbeitsgelegenheit definiert werden könnte: «Wenn die Stadtreinigung einmal die Woche reinigt und die Papierkörbe ausleert, ist das eine Regelaufgabe. Aber das Aufsammeln von Kaugummis zum Beispiel fällt nicht darunter.» (epd)

