Weniger ALG II «verfassungsrechtlich fraglich»
Für das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) - dem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA) - macht eine deutliche Kürzung des Arbeitslosengeld (ALG) II wenig Sinn. «Es ist fraglich, ob eine solche Kürzung verfassungsrechtlich überhaupt umsetzbar ist» sagte IAB-Vize Ulrich Walwei der Netzeitung. «Eine Kürzung um 30 Prozent würde bedeuten, dass das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten würde.»
Um das Existenzminimum wieder zu erreichen, müssten ausreichend gemeinnützige Jobs angeboten werden, warnte Walwei. Im schlimmsten Fall wären das 2,8 Millionen Ein-Euro-Jobs – so viele Langzeitarbeitslose habe es im August in Deutschland gegeben. «Wenn ich von heute auf morgen die Maßnahmen des Sachverständigenrates umsetzen will, muss allen Betroffenen die Möglichkeit für einen Hinzuverdienst angeboten werden», betonte der Arbeitsmarktexperte. «Ansonsten laufen die Vorschläge ins Leere.»
IAB-Vize Walwei fürchtet in der Folge einen «drastischen Aufbau von öffentlicher Beschäftigung» - der allein «schon logistisch schwer umsetzbar» wäre. Er warnt davor, «das System zu überlasten». Zudem besteht laut Walwei «ein erhebliches Risiko», dass es zu Verdrängungseffekten komme: «Öffentliche Pflichtaufgaben könnten im schlimmsten Fall durch Langzeitarbeitslose vorgenommen werden.»
Begrüßt wurden von Walwei jedoch die Vorschläge zu einer Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten: «Es ist auf jeden Fall richtig, im unteren Bereich des Hinzuverdiensts die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II zu erhöhen», sagte er mit Blick auf ähnliche Vorschläge des Sachverständigenrats. «Einem Arrangieren mit der Situation muss vorgebeugt werden.» Da müsse «die Politik nachsteuern», forderte er. «Hinzu kommt, dass die jetzigen Regelungen einen Anreiz für die Unternehmen bieten, Mini-Jobs anstelle von regulärer Beschäftigung einzurichten.»
