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Lupe Weniger ALG II «verfassungsrechtlich fraglich»

Bis zu 2,8 Millionen Ein-Euro-Jobs wären notwendig, um die Vorschläge des Sachverständigenrats umzusetzen, sagte IAB-Vize Walwei der Netzeitung. Eine Kürzung des ALG II hält er für «ökonomisch wenig sinnvoll».

Von Marcus Gatzke

Für das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) - dem Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA) - macht eine deutliche Kürzung des Arbeitslosengeld (ALG) II wenig Sinn. «Es ist fraglich, ob eine solche Kürzung verfassungsrechtlich überhaupt umsetzbar ist» sagte IAB-Vize Ulrich Walwei der Netzeitung. «Eine Kürzung um 30 Prozent würde bedeuten, dass das soziokulturelle Existenzminimum unterschritten würde.»

Um das Existenzminimum wieder zu erreichen, müssten ausreichend gemeinnützige Jobs angeboten werden, warnte Walwei. Im schlimmsten Fall wären das 2,8 Millionen Ein-Euro-Jobs – so viele Langzeitarbeitslose habe es im August in Deutschland gegeben. «Wenn ich von heute auf morgen die Maßnahmen des Sachverständigenrates umsetzen will, muss allen Betroffenen die Möglichkeit für einen Hinzuverdienst angeboten werden», betonte der Arbeitsmarktexperte. «Ansonsten laufen die Vorschläge ins Leere.»

Gutachten schlägt massive Kürzung vor
Am Freitag wird der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein Sondergutachten zu Kombi-Löhnen vorstellen. Die darin enthaltenen Vorschläge sind jedoch schon bekannt: Das Gremium schlägt vor, das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent zu kürzen und gleichzeitig die Hinzuverdienst- Möglichkeiten deutlich auszuweiten. Wer nichts hinzuverdienen kann, soll verpflichtet werden. Eine gemeinnützige Tätigkeit aufzunehmen. Die so genannten Wirtschaftsweisen erhoffen sich so 350.000 zusätzliche Arbeitsplätze.

IAB-Vize Walwei fürchtet in der Folge einen «drastischen Aufbau von öffentlicher Beschäftigung» - der allein «schon logistisch schwer umsetzbar» wäre. Er warnt davor, «das System zu überlasten». Zudem besteht laut Walwei «ein erhebliches Risiko», dass es zu Verdrängungseffekten komme: «Öffentliche Pflichtaufgaben könnten im schlimmsten Fall durch Langzeitarbeitslose vorgenommen werden.»

Arbeitslose in «falsches Licht gerückt»
Für den Experten ist es zudem problematisch, dass durch eine generelle Kürzung der Leistungen diejenigen, die sich intensiv um einen Job bemühen, «in ein falsches Licht gestellt» werden. Walwei schlägt stattdessen vor, Arbeitslose, bei denen der Verdacht besteht, dass sie das System missbrauchen, stärker zu kontrollieren. «Hier sollten gezielt Ein-Euro-Jobs angeboten werden, um das Interesse an einer Arbeitsaufnahme zu testen», sagte er.

Begrüßt wurden von Walwei jedoch die Vorschläge zu einer Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten: «Es ist auf jeden Fall richtig, im unteren Bereich des Hinzuverdiensts die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II zu erhöhen», sagte er mit Blick auf ähnliche Vorschläge des Sachverständigenrats. «Einem Arrangieren mit der Situation muss vorgebeugt werden.» Da müsse «die Politik nachsteuern», forderte er. «Hinzu kommt, dass die jetzigen Regelungen einen Anreiz für die Unternehmen bieten, Mini-Jobs anstelle von regulärer Beschäftigung einzurichten.»