netzeitung.deOmbudsrat fordert bessere Hartz-Organisation

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Kurt Biedenkopf (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Der Hartz-IV-Ombudsrat beklagt zum Ende seiner Tätigkeit die schlechte Organisation der Reform. Er warnt davor, von Missbrauch zu sprechen, «wenn die Betroffenen die Möglichkeit nutzen, die das Gesetz zulässt».

Die Arbeitsgemeinschaften, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam vor Ort Langzeitarbeitslose betreuen und vermitteln sollen, müssen wesentlich effizienter organisiert werden. Das fordert der Ombudsrat zur Hartz-IV-Reform in seinem Abschlussbericht, der am Freitagnachmittag in Berlin vorgelegt wurde.

Zwar sei die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II – eingeführt zum 1. Januar 2005 – an sich richtig gewesen. Die Konstruktion der Mischverwaltung weise aber «weithin organisatorische Mängel» auf, beklagt das dreiköpfige Gremium. «Unklare Zuständigkeiten in Bezug auf das Personal, das Budget und das Sachvermögen behindern wesentliche Teile der Aufgabenerledigung.»

Änderungsgesetz bringt wenig
Die Organisation erweise sich aber «als nicht praktikabel und der Größe der Aufgabe angemessen», heißt es in dem Bericht. Die organisatorischen Klarstellungen im jüngsten Hartz-IV-Änderungsgesetz seien eine wenig Erfolg versprechende «Reparaturlösung». Der Ombudsrat mahnt «klare Strukturen durch eine Neuorganisation» an. Dort müssten die Aufgaben eindeutig zugeordnet sein.

Kritisch äußerte sich der Ombudsrat zur Debatte über mutmaßlichen Missbrauch von Leistungen. Das Gremium vertrete «klar die Auffassung, dass von Missbrauch nicht geredet werden kann, wenn die Betroffenen die Möglichkeit nutzen, die das Gesetz zulässt». Der Gesetzgeber sei gefordert, «Regelungen zu schaffen, die klar und eindeutig sind und die nicht dazu führen, dass das eigentliche Ziel unterlaufen wird».

«Zufälliger» Mindestlohn
Um tatsächlich existierenden Missbrauch zu beseitigen, seien Kontrollen der Leistungsempfänger allerdings «absolut notwendig». Die Forderung nach massiven Leistungskürzungen, wie sie der Bundesrechnungshof unlängst gestellt hatte, wird indes vom Ombudsrat «so pauschal nicht geteilt».

Im Niedriglohnsektor plädiert das Gremium für eine Lösung unter Einbeziehung von Mindest- und Kombilöhnen. Mit Hartz IV und der «Möglichkeit der ergänzenden Sozialleistungen bei Geringverdienern» sei praktisch ein Kombilohn entstanden, «allerdings zufällig, ohne politische Steuerung». Einen solchen Zustand hält der Ombudsrat für unbefriedigend.

Ruf nach Niedriglohnsektor
Er plädierte für einen «differenzierten Mindestlohn, der die nicht tarifgebundenen Bereiche mit berücksichtigt». Das Gremium beklagte, dass es hier zu Lande keinen funktionierenden Arbeitsmarkt für ungelernte Kräfte und einfache Tätigkeiten gebe. Die Nachfrage nach einfachen Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt müsse verbessert und «die Neigung der Langzeitarbeitslosen» verstärkt werden, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Der Hartz-IV-Ombudsrat wurde von der früheren rot-grünen Bundesregierung eingesetzt. Er nahm zeitgleich mit der Einführung der Reform seine Arbeit auf. Dem Gremium gehören die ehemalige Familienministerin Christine Bergmann (SPD), der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) und der ehemalige Vorsitzende der IG Bergbau Chemie Energie, Hermann Rappe (SPD), an. Der Ombudsrat beendet seine Arbeit Ende dieses Monats. (nz)