Ombudsrat fordert bessere Hartz-Organisation
Zwar sei die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II eingeführt zum 1. Januar 2005 an sich richtig gewesen. Die Konstruktion der Mischverwaltung weise aber «weithin organisatorische Mängel» auf, beklagt das dreiköpfige Gremium. «Unklare Zuständigkeiten in Bezug auf das Personal, das Budget und das Sachvermögen behindern wesentliche Teile der Aufgabenerledigung.»
Kritisch äußerte sich der Ombudsrat zur Debatte über mutmaßlichen Missbrauch von Leistungen. Das Gremium vertrete «klar die Auffassung, dass von Missbrauch nicht geredet werden kann, wenn die Betroffenen die Möglichkeit nutzen, die das Gesetz zulässt». Der Gesetzgeber sei gefordert, «Regelungen zu schaffen, die klar und eindeutig sind und die nicht dazu führen, dass das eigentliche Ziel unterlaufen wird».
Im Niedriglohnsektor plädiert das Gremium für eine Lösung unter Einbeziehung von Mindest- und Kombilöhnen. Mit Hartz IV und der «Möglichkeit der ergänzenden Sozialleistungen bei Geringverdienern» sei praktisch ein Kombilohn entstanden, «allerdings zufällig, ohne politische Steuerung». Einen solchen Zustand hält der Ombudsrat für unbefriedigend.
Der Hartz-IV-Ombudsrat wurde von der früheren rot-grünen Bundesregierung eingesetzt. Er nahm zeitgleich mit der Einführung der Reform seine Arbeit auf. Dem Gremium gehören die ehemalige Familienministerin Christine Bergmann (SPD), der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) und der ehemalige Vorsitzende der IG Bergbau Chemie Energie, Hermann Rappe (SPD), an. Der Ombudsrat beendet seine Arbeit Ende dieses Monats. (nz)

