02.06.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Kaum Missbrauch beim Arbeitslosengeld II
Die Zahl der Langzeitarbeitslosen, die zu Unrecht Arbeitslosengeld II beziehen, ist niedrig. Zudem dürfe man nicht davon ausgehen, dass alle von ihnen «getrickst» hätten, meint die Bundesagentur für Arbeit.
Die Debatte um eine Verschärfung der Arbeitsmarktreform Hartz IV ist vor allem durch zwei Argumente geprägt: eine angebliche Explosion der Kosten und die Behauptung, viele Missbrauchsfälle hätten zu den ausufernden Ausgaben geführt. Während Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) am Freitag klarstellte, dass es keine Kostenexplosion gibt, wies die Bundesagentur für Arbeit (BA) darauf hin, dass lediglich sechs Prozent der Hartz-IV-Betroffenen zu Unrecht Arbeitslosengeld (ALG) II bezögen.
Das habe eine Telefonumfrage der BA ergeben, sagte ein Sprecher der Behörde am Freitag in Nürnberg. Manche hätten zwischenzeitlich eine Arbeit gefunden, ohne es dem zuständigen Jobcenter zu melden. Der Sprecher bestätigte damit Teile eines Berichts des Magazins «Der Spiegel». Das Ergebnis der Umfrage vom Oktober 2005 decke sich damit weitgehend mit einer Telefonumfrage vom August 2005.
Nicht jeder hat «getrickst»Der BA-Sprecher warnte unterdessen davor, davon auszugehen, dass alle sechs Prozent «getrickst» hätten. Einige hätten lediglich versäumt, das Jobcentern rechtzeitig über ihre Situation zu informieren. Grundsätzlich seien sie dazu verpflichtet.
«Man kann trotzdem nicht davon sprechen, dass es sich bei den sechs Prozent durchweg um Missbrauchsfälle handelt», unterstrich er. Der Sprecher räumte allerdings ein, dass 35 Prozent der für die Befragung ausgewählten ALG-II-Empfänger telefonisch nicht erreichbar waren oder ein Interview am Telefon angelehnt haben. Sie würden nun von ihrem Jobcenter vorgeladen.
Sanktionen verschärftMit den Stimmen von SPD und Union hatte der Bundestag am Donnerstag die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose verschärft. Künftig droht ihnen eine vollständige Streichung der Leistungen inklusive Geld für die Unterkunft, wenn sie innerhalb eines Jahres drei Mal ein Jobangebot ablehnen. Bereits bei der ersten Weigerung beträgt die Kürzung 30 Prozent.
Zudem wurden die Maßnahmen verstärkt, um Leistungsmissbrauch besser aufzudecken. Die Novelle soll Anfang August in Kraft treten. Müntefering bezifferte die Einsparungen unter Einbeziehung der bereits im März beschlossenen Hartz-IV- Korrektur auf 3,8 bis vier Milliarden Euro. (nz)