Erfolg einer Hartz-Generalrevision angezweifelt
02.06.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Ude, der auch Präsident des Deutschen Städtetages ist, wandte sich deshalb zugleich gegen eine so genannte Generalrevision der Reform, wie sie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für den Herbst angekündigt hat. Bestrebungen aus der Union, den Regelsatz von derzeit 345 Euro zu senken, um kosten zu sparen, lehnte Ude ab. Richtig an den jüngsten Rechtsänderungen sei allerdings, dass die Sanktionsmöglichkeiten gegen berechtigte verschärft werden, die ein Arbeitsangebot ausschlagen.
An Besserung durch die beschlossenen Änderungen glaubt auch Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, nicht: Nicht die Rechtslage, sondern der Verwaltungsvollzug sei das Problem, sagte er der «Thüringer Allgemeinen Zeitung»: «Mir ist völlig unklar, wie bei der schludrigen Verwaltung, wie sie vom Bundesrechnungshof bemängelt wurde, den Leuten auf einmal ein schnelles Arbeitsangebot gemacht werden soll.»
Daher werde auch das am Donnerstag verabschiedete so genannte Fortentwicklungsgesetz kaum etwas an den Kosten ändern, argumentierte Schneider. Nach dem so genannten Optimierungsgesetz, das etwa jungen Leuten den Auszug aus dem elterlichen Haushalt und die Gründung eines eigenen mit eigenen Ansprüchen untersagte, ist es bereits die zweite gravierende Änderung an der zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretenen Arbeitsmarktreform. (nz)

