netzeitung.deErfolg einer Hartz-Generalrevision angezweifelt

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Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Münchens Oberbürgermeister Christian Ude
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Auch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen an der Hartz-Reform werden die Kosten nicht drücken, meint Münchens Oberbürgermeister Ude. Die Schätzungen über die Arbeitslosenzahlen seien schlicht zu optimistisch.

Auch nach den am Donnerstag beschlossenen Änderungen an der Arbeitsmarktreform Hartz IV werden die Kosten nach Ansicht des Münchener Oberbürgermeisters Christan Ude (SPD) nicht deutlich zurückgehen: «Der Hauptgrund für die Fehlkalkulation beim Bund ist schlicht, dass er die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und die Fehlanreize falsch eingeschätzt hat», sagte Ude der «Frankfurter Rundschau». Allerdings sei die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld (ALG) II richtig gewesen.

Ude, der auch Präsident des Deutschen Städtetages ist, wandte sich deshalb zugleich gegen eine so genannte Generalrevision der Reform, wie sie Kanzlerin Angela Merkel (CDU) für den Herbst angekündigt hat. Bestrebungen aus der Union, den Regelsatz von derzeit 345 Euro zu senken, um kosten zu sparen, lehnte Ude ab. Richtig an den jüngsten Rechtsänderungen sei allerdings, dass die Sanktionsmöglichkeiten gegen berechtigte verschärft werden, die ein Arbeitsangebot ausschlagen.

«Schludrige Verwaltung» beklagt
Mit den Stimmen der Großen Koalition hatte das Parlament gebilligt, dass Berechtigten, die eine Arbeit ablehnen, die Ansprüche ganz gestrichen werden können. Diese und weitere Maßnahmen sollen die Kosten für den Bund vom kommenden Jahr an dauerhaft um 1,5 Milliarden Euro drücken. Hintergrund sind die Ausgaben für die Arbeitsmarktreform, die weit über den Erwartungen der Politik liegen. Kritiker monieren indes, die den Schätzungen zu Grunde liegenden Annahmen seien zu optimistisch gewesen.

An Besserung durch die beschlossenen Änderungen glaubt auch Ulrich Schneider, der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, nicht: Nicht die Rechtslage, sondern der Verwaltungsvollzug sei das Problem, sagte er der «Thüringer Allgemeinen Zeitung»: «Mir ist völlig unklar, wie bei der schludrigen Verwaltung, wie sie vom Bundesrechnungshof bemängelt wurde, den Leuten auf einmal ein schnelles Arbeitsangebot gemacht werden soll.»

Daher werde auch das am Donnerstag verabschiedete so genannte Fortentwicklungsgesetz kaum etwas an den Kosten ändern, argumentierte Schneider. Nach dem so genannten Optimierungsgesetz, das etwa jungen Leuten den Auszug aus dem elterlichen Haushalt und die Gründung eines eigenen mit eigenen Ansprüchen untersagte, ist es bereits die zweite gravierende Änderung an der zum Jahresbeginn 2005 in Kraft getretenen Arbeitsmarktreform. (nz)