Bundestag verschärft Regeln für ALG II
01. Jun 2006 19:45, ergänzt 23:04
 |  Arbeitsminister Franz Müntefering | Foto: dpa |
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Langzeitarbeitslose müssen künftig um ihr Arbeitslosengeld II fürchten, wenn sie zumutbare Jobs zu häufig ablehnen. Entsprechende Sanktionen sollen nach dem Beschluss des Bundestags bereits ab August greifen.
Der Bundestag hat eine Verschärfung der Sanktionen gegen arbeitsunwillige Erwerbslose mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gebilligt. Künftig müssen Langzeitarbeitslose mit der vollständigen Streichung des Arbeitslosengeldes (ALG) II rechnen, wenn sie drei Mal innerhalb eines Jahres ein Jobangebot ablehnen.Bereits bei einer ersten Weigerung beträgt die Kürzung von ALG II, Wohn- und Heizgeld 30 Prozent. Lehnt ein Langzeitarbeitsloser auch ein zweites Angebot ab, droht ihm eine Kürzung von 60 Prozent. Beim dritten Nein kann die Unterstützung komplett gestrichen werden.
Rund 70 Änderungen
Sanktionen waren bislang nach den so genannten Hartz-IV-Gesetzen zwar möglich, wurden jedoch nach Ansicht der Großen Koalition nicht ausreichend verhängt. Um Leistungsmissbrauch aufzudecken, richten die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen deshalb in Zukunft einen Außendienst ein.Von den rund 70 Änderungen an der bisherigen Regelung sind auch die so genannten Bedarfsgemeinschaften betroffen. Demnach werden künftig alle Personen, die länger als ein Jahr zusammenwohnen, als Bedarfsgemeinschaft eingestuft. Um die vollen Leistungen zu bekommen, muss ein Langzeitarbeitsloser nun nachweisen, dass er mit seinen Mitbewohnern keine auf Dauer angelegte Gemeinschaft bildet.
Einsparungen in Milliardenhöhe
Zu den Änderungen, mit denen die Bundesregierung die Kosten für ALG II um jährlich 1,5 Milliarden Euro senken will, gehört auch, dass der Freibetrag für Schonvermögen für die Altersvorsorge von 200 auf 250 Euro je Lebensjahr steigt. Für andere Vermögensarten wird er im Gegenzug von 200 auf 150 Euro gesenkt.Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) bezifferte die Einsparungen unter Einbeziehung der bereits im März beschlossenen Hartz-IV- Korrektur auf 3,8 bis vier Milliarden Euro. Die nun verabschiedete Novelle soll Anfang August in Kraft treten. Die Wirksamkeit soll bereits im Herbst überprüft werden.
Ausgaben «unter Kontrolle»
In einer von der FDP beantragten Aktuellen Stunde vor Verabschiedung der Hartz-IV-Korrektur sagte Müntefering, es gehe darum, die Gelder «möglichst effizient» einzusetzen, «damit möglichst vielen Menschen geholfen werden kann». Der Minister betonte, dass es bei den Änderungen nicht um Leistungskürzungen gehe. Es bleibe beim Regelsatz von 345 Euro für Arbeitslosengeld-II-Empfänger. Auch Wohngeld und private Altersvorsorge sowie Autos der Leistungsbezieher würden angetastet. Vorwürfe, bei Hartz IV habe es eine Kostenexplosion gegeben, wies Müntefering zurück. Die Ausgaben seien «unter Kontrolle».
Merkel will weitere Veränderung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) machte deutlich, dass sie weitere Veränderungen an der Hartz-IV-Gesetzgebung für notwendig halte. Die von der Koalition beschlossenen Modifikationen bei den Arbeitsmarktgesetzen reichten nicht aus, sagte sie. Es müsse wieder der Grundsatz gelten, dass derjenige, der arbeite, mehr Einkommen habe als ein Arbeitsloser.Die FDP als größte Oppositionsfraktion lehnte die Korrekturen ab. «Für Halbherzigkeiten heben wir nicht unsere Hand», sagte der Abgeordnete Heinrich Kolb. Die Liberalen forderten eine vollständige Revision der Reform.
WASG mit Fußfessel
Der Vorsitzende der Linksfraktion, Oskar Lafontaine, kritisierte, alle Ziele der Hartz-Reformen seien verfehlt worden. Weder gebe es - wie versprochen - zwei Millionen neue Arbeitsplätze noch sei die Arbeitslosigkeit drastisch gesunken. Die Große Koalition dürfe den Druck auf die Arbeitslosen nicht immer weiter verstärken.Für seinen drastischen Protest gegen die seiner Meinung nach ungerechte Behandlung von Arbeitslosen handelte sich der WASG-Vorsitzende Klaus Ernst einen Ordnungsruf ein: Er hatte eine eine Fußfessel auf die Regierungsbank gelegt.
Der Fraktionschef der Grünen im Bundestag, Fritz Kuhn, sagte, Dauerarbeitslose würden zu wenig gefördert. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sei jedoch richtig gewesen, verteidigte er das ehemals rot-grüne Reformprojekt. (nz)