31.05.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Beratung in einer Arbeitsagentur
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Langzeit-Arbeitslose müssen künftig mit dem kompletten Verlust ihrer Leistungen rechnen, wenn sie mehrfach Jobs ablehnen. Die Linksfraktion verließ aus Protest die entscheidende Sitzung des Bundestags-Fachausschusses.
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch mit den Stimmen von Union und SPD eine Verschärfung der Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose empfohlen. Damit droht Beziehern des Arbeitslosengeldes (ALG) II bei dreimaliger Zurückweisung eines Jobangebots in einem Jahr die Streichung sämtlicher Leistungen. Die Neuregelung der Hartz-IV-Bestimmungen soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.
Bisher seien die Sanktionsmöglichkeiten gegen Arbeitsverweigerer weitgehend wirkungslos, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Olaf Scholz. Nun sollten die Sachbearbeiter bei den Arbeitsagenturen die Möglichkeit bekommen, die Leistungen einschließlich Unterbringungskosten komplett zu streichen, wenn jemand binnen eines Jahres drei Mal einen geeigneten Job ablehnt oder mit entsprechendem Verhalten dazu beiträgt, dass er ihn nicht bekommt.
Linksfraktion verließ SitzungDie Kürzung der Leistungen solle im Entscheidungsspielraum des Bearbeiters liegen, ergänzte Scholz. Nach der Gesetzesänderung soll künftig die Arbeitswilligkeit stärker überprüft werden. Zudem sind Kontrollen durch Außendienstmitarbeiter sowie ein besserer Datenabgleich zur Aufspürung verheimlichten Vermögens vorgesehen. Unverheiratet zusammenlebende ALG-II-Empfänger müssen ferner beweisen, dass sie keine eheähnliche Gemeinschaft bilden. Diese Beweislast lag bisher bei den Behörden.
Die Große Koalition erwartet von der Korrektur Kosteneinsparungen von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr. Dies soll vor allem durch Einschränkung von Leistungsmissbrauch erreicht werden. Aus Protest gegen die Verschärfungen hatten die Vertreter der Linksfraktion die Ausschusssitzung verlassen. (nz)