26. Mai 2006 08:13
Wird der ALG-II-Satz gesenkt, unterschreitet er das «sozio-kulturelle Existenzminimum», warnt Armutsforscherin Becker in der Netzeitung. Dass die Hartz-Reform mehr kostet als erwartet, kann sie nicht erkennen.
Netzeitung: Frau Becker, die statistische Auswahl der Haushalte, auf deren Basis das Existenzminimum in Deutschland bestimmt wird, erscheint sehr eng: Es sind Alleinstehende, also Einpersonenhaushalte. Ist das Armutsrisiko in Haushalten mit Kindern nicht viel höher?Irene Becker: Es gibt zwar keine allgemeingültige Definition von Armutsgrenzen, aber Alleinstehende sind durchaus eine Gruppe mit hohem Armutsrisiko. Denn dazu zählen schließlich auch Rentnerinnen und Rentner ohne Partner, insbesondere Frauen – oder auch junge Menschen, die während des Starts ins Berufsleben nur wenig Geld haben.
Die Forderung, sich auf Alleinerziehende mit einem in der Tat noch höheren Armutsrisiko zu beziehen, beruht auf einem Fehlschluss: Denn damit wird das Existenzminimum de facto nach unten gesetzt. Auf den so genannten Eckregelsatz beziehungsweise das ALG II wird für Kinder schließlich noch ein gewisser Anteil aufgeschlagen, in der Sprache des Hartz-IV-Gesetzes das Sozialgeld.
Netzeitung: Das Existenzminimum eines Kindes unter 14 Jahren liegt offiziell um 40 Prozent unter dem eines Alleinstehenden. Halten Sie das für angemessen?
Becker: Dieses Verhältnis ist in der Tat fragwürdig und müsste überprüft werden – genauso übrigens wie die Regelung, dass eine zweite erwachsene Person im Haushalt 80 Prozent des Regelsatzes erhält. Die Richtgrößen werden den Bedarfslagen möglicherweise nicht mehr gerecht. Das gilt insbesondere nach der Hartz-Reform, durch die die früheren Sonderleistungen – etwa für neue Kleidung oder Schuhe für Kinder – in den Regelsatz eingerechnet sind.
Netzeitung: Das heißt, wenn neue Winterkleidung nötig ist, weil die Kinder zu groß sind, muss die Bedarfsgemeinschaft sparen ...
Becker: Unter Umständen sogar über Monate. So hat sich das der Gesetzgeber zumindest gedacht. Es ist aber ziemlich unrealistisch, von dem sehr knapp bemessenen Arbeitslosengeld II noch zehn Euro oder mehr im Monat beiseite zu legen. Die Einmalleistungen – oder vielmehr ihr Wegfall – gehören daher zu den Reformteilen, deren Auswirkungen man genau beobachten sollte.
Netzeitung: Sie haben für die Einkommensgruppe, an der sich das Existenzminimum bemisst, statistische Ausgaben von 526 Euro errechnet – wobei die ohnehin vom Staat übernommenen Wohn- und Heizkosten nicht berücksichtigt sind. Gezahlt werden aber nur 345 Euro. Wie ist dieser Unterschied zu erklären?
Becker: Nicht alle statistisch erfassten Ausgaben werden vollständig in den Regelsatz eingerechnet. So geht der Gesetzgeber etwa davon aus, dass jemand, der auf staatliche Unterstützung angewiesen ist, nicht so viel für Gastronomie ausgibt wie jemand, der einen Arbeitsplatz hat und Geld verdient.
Das ist teilweise unproblematisch, bei anderen Konsumbereichen aber kaum zu rechtfertigen: Wie kann ich von einem ALG-II-Empfänger, der sich doch einen Job suchen soll, erwarten, dass er nur knapp 40 Prozent der Summe für Verkehr ausgibt wie ein Erwerbstätiger?
Schließlich will ich doch gerade erreichen, dass er mobil ist, um einen neuen Job zu kriegen. Der berücksichtigte Anteil ist systematisch zu gering angesetzt. Das zeigt sich erst recht, wenn Kinder im Haushalt sind. Denn auch die müssen für Schule oder Ausbildung, aber auch für soziale Kontakte Mobilitätsmöglichkeiten haben. Leider bringen die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung hier keinerlei Verbesserungen, sondern im Gegenteil eine Senkung des berücksichtigten Ausgabenanteils auf 26 Prozent.
Netzeitung: Sie beklagen bei der Bestimmung des Existenzminimums einen Zirkelschluss – die Ausgaben einer Gruppe, die am untersten Rand der Einkommensverteilung lebt, werden betrachtet, und anhand ihres Ausgabeverhaltens wird dann wiederum das Existenzminimum bestimmt. Wie kann das durchbrochen werden?
Becker: Den Zirkelschluss hat der Gesetzgeber schon abzuschwächen versucht, indem er die Sozialhilfeempfänger aus der statistischen Berechnung herausgenommen hat. Ein wesentlicher Fehlschluss bleibt aber bestehen: Es gibt eine Vielzahl von Haushalten unterhalb des Sozialhilfeniveaus. Die wären zwar anspruchsberechtigt, nehmen ihr Recht aber aus verschiedensten Gründen nicht in Anspruch – etwa die Rentnerin, die sich schämt oder fürchtet, dass ihre Kinder dafür herangezogen werden.
Eine unserer Studien hat ergeben, dass auf drei Sozialhilfeempfänger zwei bis drei weitere Berechtigte kommen, die ihren Anspruch teils aus Unwissenheit, aus Scham oder anderen Gründen nicht wahrnehmen. Von deren Ausgabeverhalten aber auf das sozio-kulturelle Existenzminimum zu schließen, ist schlicht nicht zulässig. Richtiger wird die Berechnung nur dadurch, dass solche – wir Fachleute sagen: verdeckt Arme – bei der Berechnung ausgeklammert werden. Dann wäre der Zirkelschluss durchbrochen.
Netzeitung: Sie nennen eine Summe von 390 Euro im Monat, die als Existenzminimum gezahlt werden müsste...
Becker: Dieser Betrag ergibt sich, wenn man nicht eine Gruppe mit hohem Armutsrisiko, sondern eine mit geringem – nämlich: Paare ohne Kinder – der Berechnung zu Grunde legt.
Netzeitung: Also ist auch für Sie Hartz IV das, als was es vielfach kritisiert wurde: Armut per Gesetz?
Becker: So weit würde ich nicht gehen. Ich will mit der alternativ abgeleiteten Summe nur klar machen, dass der gegenwärtige Satz die allerunterste normative Grenze darstellt, wenn an bestehende und auch auf EU-Ebene formulierte gesellschaftspolitische Ziele angeknüpft wird. Vorstöße, den Satz von monatlich 345 Euro weiter abzusenken, sind meines Erachtens nicht zu rechtfertigen. Ob die Zahlungen angehoben werden könnten, um sich großzügiger zu zeigen oder das Armutsrisiko von ALG-II-Empfängern zu vermindern, muss Gegenstand einer politischen Debatte sein – dabei wäre auch die Frage der Gegenfinanzierung zu klären.
Netzeitung: 45 Euro im Monat für die gut vier Millionen Bedarfsgemeinschaften im Land – mit zwei weiteren Milliarden Euro im Jahr käme man nicht hin ...
Becker: Ich gehe eher von gut drei Milliarden Euro aus. Das wäre in der Tat teuer und ist meiner Meinung nach gegenwärtig politisch nicht durchsetzbar. Denn Forderungen nach einer Senkung der Kosten von Hartz IV sind ja an der Tagesordnung. Mit Blick auf die derzeitige Diskussion ist aber festzustellen: Unter dem Aspekt der Bedarfsgerechtigkeit ist die Kürzung etwa des befristeten Zuschlags für Menschen, die vom ALG I ins ALG II rutschen, eher akzeptabel als die Senkung des Regelsatzes, der sich ja an Vorgaben des Grundgesetzes zu orientieren hat.
Netzeitung: Für wie realistisch halten sie weitere Änderungen an der Hartz-Reform, die derzeit heiß debattiert werden?
Becker: Ich glaube, die Regierung versucht, mit den jetzt beschlossenen Änderungen – vor allem die Angleichung der Sätze Ost und West – einen Schlusspunkt zu setzen. Weitere Änderungen im Sinne von Leistungsverbesserungen werden schwer fallen, auch weil angeblich die Kosten explodieren ...
Netzeitung: ... angeblich? Wird denn nicht weitaus mehr aufgewendet als vorher?
Becker: Das stimmt nicht. Die Kosten waren vorhersehbar. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften entspricht in etwa der der früheren Sozialhilfeempfänger und der Arbeitslosenhilfeempfänger. Hinzu gekommen sind nur einige, die sich nach der Reform aus ihrer bis dahin verdeckten Armut herausgewagt haben – eigentlich ein gutes Ergebnis von Hartz IV, dass diese Menschen sich nicht länger verstecken und in Anspruch nehmen, was ihnen von Gesetzes wegen zusteht.
Entweder hat sich die Politik vor der Entscheidung zur Reform nicht genug über die tatsächliche Lage in diesem Land informiert – oder sie hat sich die Zahlen schlicht schön gerechnet. Ich glaube allerdings, die Politiker haben das Ausmaß der Armut in Deutschland einfach unterschätzt. Eine Kostenexplosion gibt es jedenfalls nicht.
Netzeitung: Vielleicht könnte dennoch gespart werden, wenn nur die Bedürftigkeit genauer untersucht wird...
Becker: Auch da hat die Politik unrealistische Vorstellungen. Sicher: Schwarze Schafe gibt es immer und überall. Es wird aber der Aufwand vergessen, den schärfere Kontrollen bedeuten – vor allem der Einsatz von mehr Personal. Das kostet im Endeffekt weitaus mehr als die paar kleinen Betrügereien einbringen, die man so abstellen kann.
Es ist doch kaum zu erwarten, dass von ALG-II-Empfängern Millionensummen auf irgendwelchen Bankkonten versteckt wurden. Da handelt es sich allenfalls um ein paar hundert, vielleicht mal 2000 Euro, um die der Freibetrag überschritten wird. Die sind nach wenigen Monaten aufgebraucht, dann kriegt der Anspruchsberechtigte sein Geld eben etwas später ausgezahlt. Wissenschaftliche Studien haben ganz klar ergeben: Am unteren Rand des Einkommensspektrums gibt es meist gar kein Vermögen, die Haushalte sind im Gegenteil vielfach sogar verschuldet. Zu holen ist bei denen jedenfalls nichts – auch nicht durch mehr Kontrollen.
Die Diplom-Volkswirtin Dr. Irene Becker beschäftigt sich als freiberufliche Wissenschaftlerin mit der Einkommensverteilung und -umverteilung, der Vermögensverteilung und der sozialen Sicherung. Ihre Forschungen gehen auch in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung ein. In ihrem derzeitigen Forschungsprojekt, das durch die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird, geht sie der Frage nach der Umsetzung sozialer Gerechtigkeit in Deutschland nach. Mit ihr sprach Kai Makus.