netzeitung.deMüntefering lehnt ALG-II-Kürzung ab

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Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Bundesarbeitsminister Franz Müntefering
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Bundesarbeitsminister Müntefering hat die Kritik wegen mangelnder Bekämpfung von ALG-II-Missbrauch als überzogen zurückgewiesen. Die Kontrollen sollen aber verstärkt werden.

Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat sich angesichts der jüngsten Kritik zwar für eine stärkere Bekämpfung von Missbrauch bei Arbeitslosengeld II ausgesprochen. Allerdings gebe es «Missbrauch überall in der Gesellschaft», wie er am Montag im Deutschlandfunk sagte. Er warnte davor, das Problem zu überzeichnen. «Das ist nicht die Mehrheit.»

Der Minister verwahrte sich gegen Stimmen, die «undiszipliniert herumrufen, es muss alles noch mehr sein». Dennoch kündigte er an, die Kontrollen bei Bedarfsgemeinschaften und Schwarzarbeit zu verschärfen: «Wir werden dafür sorgen, dass in Zukunft solche, die als neue Bedarfsgemeinschaften bei Arbeitslosengeld II sich melden, vom ersten Tag an ganz strikt begleitet werden. Das heißt, dass Schwarzarbeit oder anderes nebenher dann auch nicht mehr möglich ist.»

Keine Leistungskürzungen
Außerdem würden die Bedarfsgemeinschaften und eheähnlichen Partnerschaften neu definiert. Die Beweislast soll dann bei den Antragstellern liegen. Leistungskürzungen lehnte der Vizekanzler indes ab: Die Arbeitslosen müssten das Existenzminimum haben, «und daran wird man auch nicht streichen, wenigstens nicht mit mir zusammen».

Müntefering reagierte «verwundert» auf die am Wochenende entbrannte Diskussion: Schließlich gebe es ja bereits mehrere Gesetzesnovellierungen, die darauf abzielten, Missbrauch zu bekämpfen. Dabei verwies er vor allem auf das 2005 verabschiedete Änderungsgesetz zum Sozialgesetzbuch II und das in Arbeit befindliche Optimierungs- und Fortschreibungsgesetz. «Das heißt, wir werden im nächsten Jahr etwa vier Milliarden insgesamt sparen», betonte er.

Einem Medienbericht zufolge hat der Bundesrechnungshof bemängelt, die Bundesagentur für Arbeit prüfe nicht gründlich genug, ob Langzeitarbeitslose tatsächlich Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben. Zudem seien die Vermittlungsbemühungen nicht ausreichend. (nz)