21.05.2006
Herausgeber: netzeitung.de
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Bundesrechnungshof hat der Arbeitsagentur ein verheerendes Zeugnis ausgestellt. Die Prüfung der Bedürftigkeit sei nicht gründlich genug, die Vermittlung unzureichend. Die Agentur sieht sich nicht allein verantwortlich dafür.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) untersucht dem Bundesrechnungshof zufolge nicht gründlich genug, ob Langzeitarbeitslose tatsächlich Anspruch auf Lohnersatzleistungen haben. Sachbearbeiter der Agentur hätten das Vermögensverhältnisse bei ALG-II-Anträgen in sieben von zehn Fällen «nicht oder nicht ausreichend geprüft», zitiert die «Süddeutsche Zeitung» (Montag-Ausgabe) aus einem vertraulichen Bericht des Rechnungshofes für den Haushaltsausschuss des Bundestages.
Der Rechnungshof hatte die Arbeit der Vermittler zwischen Januar 2005 und März 2006 kontrolliert. Die Kritik: In den meisten Fällen hätten die Sachbearbeiter weder Kontoauszüge angefordert noch sich bei Immobilien einen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen lassen, so die Prüfer. Es könne aber «nicht hingenommen werden, dass die auf einer subjektiven Einschätzung beruhende, pauschale Aussage eines Antragstellers, über kein Vermögen zu verfügen» jede Prüfung ausschließe.
Kontrolle oft ungenauAuch in weiteren Punkten ist die Prüfung zu lax: Melde sich ein Arbeitsloser krank, werde oft erst nach sechs Monaten nachgeforscht, ob er wirklich nicht arbeiten könne. Gebe es Hinweise darauf, dass ein ALG-II-Empfänger gegen Auflagen verstoße, werde diesen in sechs von zehn Fällen nicht nachgegangen, heißt es. Bei Ausländern hätten die Agenturen in mehr als 20 Prozent der Fälle nicht geprüft, ob diese überhaupt eine deutsche Arbeitserlaubnis besitzen oder erhalten können.
Auch für die Vermittlungstätigkeit gibt es eine schlechte Note. Sie weise «zum Teil erhebliche Mängel auf», heißt es. Langzeitarbeitslose müssten im Durchschnitt drei Monate warten, ehe der Betreuer ein «qualifiziertes Erstgespräch» mit ihnen führe. In sieben von zehn Fällen gelinge es auch dann nicht, dem Arbeitslosen eine feste Stelle, eine Ausbildung oder Fortbildung zu verschaffen. Die Arbeitsvermittler würden meist keine eigenen Vermittlungsvorschläge unterbreiten und es außerdem unterlassen, «die Ergebnisse von Bewerbungen und Vorstellungen auszuwerten sowie im Bedarfsfall notwendige Eigenbemühungen der Hilfebedürftigen einzufordern.»
Bundesagentur räumt Mängel einEin Sprecher der Bundesagentur sagte, die BA habe auf die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften von Agenturen und Kommunen wegen der doppelten Zuständigkeit «nur begrenzte Eingriffsmöglichkeiten». Der BA-Vorstand habe auf dieses Problem bereits hingewiesen, bisher hätte sich aber nur ein Teil der Kommunen zu einer «eindeutigen Klärung der Verantwortung» bereit erklärt. (nz)