netzeitung.deHohe Kürzungen für Arbeitsunwillige geplant

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Wartende Arbeitslose (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Wartende Arbeitslose
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Wer zu oft Arbeitsangebote ablehnt, soll künftig 60 Prozent weniger ALG II erhalten. Das ist Berichten zufolge in einem Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums vorgesehen.

Arbeitsunwillige Empfänger von Arbeitslosengeld II sollen künftig mit starken Geldkürzungen bestraft werden. Die Leistungen sollen um 60 Prozent gekürzt werden, wenn sich ein ALG-II-Empfänger zweimal innerhalb eines Jahres weigert, eine «zumutbare Arbeit» anzunehmen oder eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, berichtet das Magazin «Focus» unter Berufung auf eine Beratungsunterlage des Bundesarbeitsministeriums für ein geplantes «Optimierungsgesetz« zum Sozialgesetzbuch II. Auch Miet- und Heizkosten sollen davon nicht ausgenommen sein.

In der Union stoßen die verschärften Maßnahmen auf Zustimmung. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Max Straubinger, der in der zuständigen Koalitionsarbeitsgruppe arbeitet, sagte: «Wenn jemand mehrfach Arbeit ablehnt, muss man verschärft die Leistungen kürzen.» Ähnlich äußerte sich der Arbeitsminister von Nordrhein-Westfalen, Karl-Josef Laumann (CDU): «Wenn jemand Arbeit angeboten bekommt und diese nicht annimmt, muss es scharfe Sanktionen geben.» Diese dürften keine Ermessenssache der Arbeitsagenturen sein, sondern müssten «klar gesetzlich geregelt werden.»

Das Papier aus dem Ministerium von Franz Müntefering (SPD) sieht laut »Focus« außerdem vor, die Ermittlungsrechte der Bundesagentur für Arbeit deutlich zu stärken. Die Agentur solle künftig Gehaltshöhe und Vermögen vor dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit von anderen Behörden erfragen dürfen und sich über das Kraftfahrtbundesamt nach Fahrzeug-Typen erkundigen dürfen. Im Gegenzug sollen Arbeitslose, die erstmalig ALG II beantragen, direkt bei Antragstellung ein Angebot zur Arbeitsaufnahme oder Weiterbildung erhalten.

Pflicht statt Option
Noch seien schärfere Sanktionen eine «Kann-Maßnahme», sagte BA-Chef Frank-Jürgen Weise. «Es sollte eine Pflicht-Maßnahme werden». Eine gesetzliche Neuregelung würde auch die Arbeit für die Berater in den Jobcentern erleichtern. Nach derzeitiger Gesetzeslage können die Hartz-IV-Leistungen für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden, wenn ein Jobangebot abgelehnt wird.

Die Bundesagentur hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten einen Einnahmeüberschuss erzielt. Laut einer BA-Sprecherin weist die Quartalsbilanz bereits für die ersten drei Monate 2006 einen Überschuss von 1,72 Milliarden Euro aus – der für das Gesamtjahr 2006 geplante Überschuss beträgt kaum mehr: 1,8 Milliarden Euro. (nz)