EU-Studie: Kein Jobverlust durch Mindestlöhne
Hans-Böckler-Stiftung in vielen europäischen Ländern bewährt. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung ließen sich in der Regel nicht beobachten, stellte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung in einem am Dienstag in Berlin vorgelegten EU-Vergleich fest. Die Erfahrungen mit verbindlichen Lohn-Untergrenzen für alle Arbeitnehmer in Europa seien überwiegend positiv, hieß es.
Mindestlöhne stabilisierten das Einkommen von Geringverdienern und schützten Betriebe vor Sozialdumping, erläuterte Claus Schäfer vom WSI. Arbeitsplätze seien durch die Einführung von Mindestlöhnen in anderen europäischen Ländern nicht vernichtet worden. So sei etwa in Großbritannien der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung im Jahr 1999 um mehr als 40 Prozent erhöht worden im gleichen Zeitraum sank indes die Arbeitslosigkeit um 25 Prozent.
In sieben EU-Staaten darunter Deutschland werden Mindestlöhne per Tarifvertrag festgelegt. Allerdings gibt es solche hier zu Lande derzeit nur am Bau, im Dachdecker- sowie im Maler- und Lackierhandwerk. Die Spanne reicht dabei für Ungelernte von 7,15 Euro bis 10,20 Euro pro Stunde. Fachpolitiker von Union und SPD plädierten für eine gesetzliche Untergrenze von sechs bis 7,50 Euro je Stunde.
In Großbritannien, Irland, Frankreich und den Benelux-Staaten beträgt der gesetzliche Stundenlohn den Angaben zufolge zwischen 7,36 und 8,69 Euro pro Stunde. In den südeuropäischen Staaten pendele er zwischen 2,62 und 3,86 Euro, in Mittel- und Osteuropa zwischen 0,67 und 1,58 Euro. In den USA sind es umgerechnet 4,25 Euro, allerdings haben zahlreiche Bundesstaaten den von der Zentralregierung vorgegebenen Mindestlohn auf bis zu 6,38 Euro angehoben.
Zur Schließung dieser Lücken empfiehlt sich nach Ansicht des WSI die ergänzende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Im Gewerkschaftslager gehen die Meinungen darüber indes auseinander: Während etwa die IG Metall und die IG Bergbau-Chemie-Energie branchenspezifische Lösungen wollen, streben die Gewerkschaften Verdi und Nahrung-Genuss-Gaststätten einen gesetzlichen Mindestlohn an.
Die Arbeitgeber verweisen darauf, dass etwa 3,4 Millionen Vollzeitkräfte weniger als 1500 Euro verdienten. 2,6 Millionen bringen weniger als 1300 Euro und 1,3 Millionen Menschen weniger als 1000 Euro nach Hause. Dies entspreche etwa einem Stundenlohn von 6,10 Euro. Bei gesetzlichen Mindestlöhnen wären viele dieser Stellen gefährdet. (nz)

