netzeitung.deEU-Studie: Kein Jobverlust durch Mindestlöhne

 Herausgeber: netzeitung.de

Zimmermädchen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Zimmermädchen
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Hans-Böckler-Stiftung stärkt die Gewerkschaften in ihrem Kampf für Mindestlöhne. Die in den meisten EU-Ländern gesetzlich festgeschriebenen Mindestlöhne führten nicht zum Abbau von Stellen.

Gesetzliche Mindestlöhne haben sich laut einer Studie der gewerkschaftsnahen
Hans-Böckler-Stiftung in vielen europäischen Ländern bewährt. Negative Auswirkungen auf die Beschäftigung ließen sich in der Regel nicht beobachten, stellte das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Stiftung in einem am Dienstag in Berlin vorgelegten EU-Vergleich fest. Die Erfahrungen mit verbindlichen Lohn-Untergrenzen für alle Arbeitnehmer in Europa seien überwiegend positiv, hieß es.

Mindestlöhne stabilisierten das Einkommen von Geringverdienern und schützten Betriebe vor Sozialdumping, erläuterte Claus Schäfer vom WSI. Arbeitsplätze seien durch die Einführung von Mindestlöhnen in anderen europäischen Ländern nicht vernichtet worden. So sei etwa in Großbritannien der gesetzliche Mindestlohn seit seiner Einführung im Jahr 1999 um mehr als 40 Prozent erhöht worden – im gleichen Zeitraum sank indes die Arbeitslosigkeit um 25 Prozent.

Nur wenige Tarifverträge kennen Mindestlohn
Die Mindestlöhne hätten sich in höheren Preisen und sinkenden Unternehmensgewinnen niedergeschlagen, sagte Schäfer. Die reduzierten Profite hätten die Betriebe aber nicht ihrer Existenz bedroht. Derzeit gibt es in 18 von 25 EU-Staaten nationale Mindestlöhne. Dabei variiert laut WSI das Niveau der Mindestlöhne, gemessen am jeweiligen Durchschnittslohn, zwischen 32,4 Prozent in Estland und 50 Prozent in Irland.

In sieben EU-Staaten – darunter Deutschland – werden Mindestlöhne per Tarifvertrag festgelegt. Allerdings gibt es solche hier zu Lande derzeit nur am Bau, im Dachdecker- sowie im Maler- und Lackierhandwerk. Die Spanne reicht dabei für Ungelernte von 7,15 Euro bis 10,20 Euro pro Stunde. Fachpolitiker von Union und SPD plädierten für eine gesetzliche Untergrenze von sechs bis 7,50 Euro je Stunde.

Sozialcharta gibt Mindestlohn vor
WSI-Experte Schäfer verwies darauf, dass die europäische Sozialcharta verlange, es dürfe keinen Lohn unterhalb von 60 Prozent des Durchschnittseinkommens geben. Die Niedriglohnschwelle nach einer OECD-Definition liegt bei zwei Drittel des durchschnittlichen Lohns und beträgt in Westdeutschland 9,58 Euro, in Ostdeutschland 6,97 Euro.

In Großbritannien, Irland, Frankreich und den Benelux-Staaten beträgt der gesetzliche Stundenlohn den Angaben zufolge zwischen 7,36 und 8,69 Euro pro Stunde. In den südeuropäischen Staaten pendele er zwischen 2,62 und 3,86 Euro, in Mittel- und Osteuropa zwischen 0,67 und 1,58 Euro. In den USA sind es umgerechnet 4,25 Euro, allerdings haben zahlreiche Bundesstaaten den von der Zentralregierung vorgegebenen Mindestlohn auf bis zu 6,38 Euro angehoben.

Gewerkschaften uneins
Wie das WSI weiter mitteilte, haben in den skandinavischen Ländern, Österreich und Italien die Tarifverträge mit Mindestlöhnen aufgrund des hohen gewerkschaftlichen Organisationsgrades oder durch rechtliche Rahmenbedingungen eine flächendeckende Geltung. In Deutschland weise die tarifvertragliche Mindestlohnsicherung hingegen zunehmend größere Lücken auf, da in vielen Branchen die Tarifbindung abnehme. Zudem nehme die gewerkschaftliche Verhandlungsmacht ab.

Zur Schließung dieser Lücken empfiehlt sich nach Ansicht des WSI die ergänzende Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Im Gewerkschaftslager gehen die Meinungen darüber indes auseinander: Während etwa die IG Metall und die IG Bergbau-Chemie-Energie branchenspezifische Lösungen wollen, streben die Gewerkschaften Verdi und Nahrung-Genuss-Gaststätten einen gesetzlichen Mindestlohn an.

Arbeitgeber warnen vor Jobverlust
Auch unter den Parteien ist ein gesetzlicher Mindestlohn umstritten. Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) will im Herbst ein Konzept vorlegen. Die Union hat sich noch nicht festgelegt. Die Grünen plädieren für eine branchen- und regionenspezifische Lösung, die FDP lehnt einen Mindestlohn grundsätzlich ab. Die Linkspartei fordert einen Mindestlohn von acht Euro die Stunde.

Die Arbeitgeber verweisen darauf, dass etwa 3,4 Millionen Vollzeitkräfte weniger als 1500 Euro verdienten. 2,6 Millionen bringen weniger als 1300 Euro und 1,3 Millionen Menschen weniger als 1000 Euro nach Hause. Dies entspreche etwa einem Stundenlohn von 6,10 Euro. Bei gesetzlichen Mindestlöhnen wären viele dieser Stellen gefährdet. (nz)