Liebe am Arbeitsplatz ist doch nicht verboten
14. Nov 2005 16:42, ergänzt 19:18
 |  Verkäuferin bei Wal-Mart | Foto: dpa |
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Die deutschen Wal-Mart-Mitarbeiter dürfen flirten, sich verlieben und persönliche Beziehungen eingehen. Das Liebesverbot des US-Konzerns verstößt gegen das Grundgesetz.
Der US-Einzelhändler Wal-Mart hat in Deutschland eine Niederlage einstecken müssen: In deutschen Unternehmen darf sich der Arbeitgeber nicht in das Liebesleben der Beschäftigten einmischen. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf dürfen persönliche Beziehungen am Arbeitsplatz nicht untersagt werden. Dabei sei es gleichgültig, ob es sich nur um einen Flirt oder um die wahre Liebe handelt, teilte das Gericht am Montag mit.Die Regelung der deutschen Tochter des weltgrößten Einzelhandelskonzerns Wal-Mart sei grundgesetzwidrig, entschied das Gericht. Die Ethik-Richtlinie des Konzerns, die Liebesbeziehungen am Arbeitsplatz verbietet, verletze die im Grundgesetz verankerten Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beseler. Sie sei deshalb unwirksam.
Gericht kassiert «Flirtverbot»
Auch das «Flirtverbot», welches den Mitarbeitern unter anderem «lüsterne oder anzügliche Blicke oder als sexuell deutbare Kommunikation jeder Art» am Arbeitsplatz untersagt, wurde vom Gericht aufgehoben. Eine solche Regelung sei nur unter Zustimmung des Gesamtbetriebsrates möglich. Der Konzern hatte in einer Ethik-Richtlinie, die auch für die Beschäftigten in Deutschland gilt, festgelegt: «Sie dürfen nicht mit jemandem ausgehen oder in eine Liebesbeziehung mit jemandem treten, wenn Sie die Arbeitsbedingungen dieser Person beeinflussen können, oder der Mitarbeiter Ihre Arbeitsbedingungen beeinflussen kann.» Der Verhaltenskodex gilt seit Anfang des Jahres in Deutschland.
«Denunzianten-Hotline» einstellen
Der Richter untersagte auch die vom Konzern eingeführte heftig umstrittene Telefon-Hotline, auf der Mitarbeiter Verstöße gegen die Ethik-Richtlinie melden sollten. Auch das müsse von der Arbeitnehmervertretung gebilligt werden. Der Betriebsrat hatte die Hotline als «Denunzianten-Hotline» scharf verurteilt.
Wal-Mart prüft Berufung
Wal-Mart will nun möglicherweise vor das Bundesarbeitsgericht ziehen. Doch zunächst soll die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden. «Wir werden nun erneut das Gespräch mit dem Betriebsrat suchen, um offensichtliche Missverständnisse und Befürchtungen auszuräumen», sagte Personalchef Gregor Sobotta. Durch die Ethik-Richtlinie wolle Wal-Mart insbesondere die Gefahr von Korruption und von sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz reduzieren und die Transparenz im Unternehmen erhöhen, hieß es in einer Mitteilung. (nz)