Wal-Mart darf nicht im Bett der Mitarbeiter mitmischen
Die Richter kritisierten demnach nicht nur die Einmischung in das Privatleben der Mitarbeiter sie stießen sich auch daran, dass das Unternehmen eine Telefonhotline eingerichtet hatte, über welche die Beschäftigten Verstöße gegen den Kodex melden konnten. Dies widerspreche dem deutschen Arbeitsrecht, hieß es.
Der Kodex wurde indes nicht pauschal verboten, berichtet die «FTD». Er enthalte dem Urteil zufolge auch unverbindliche Programmsätze, die so pauschal seien, dass daraus keine konkreten Pflichten für die Mitarbeitern erwachsen. Eine Wal-Mart-Sprecherin wollte das Urteil nicht kommentieren und verwies darauf, dass der Richterspruch noch nicht schriftlich vorliege. (nz)

