15. Jun 2005 21:10
Das Liebesleben der Mitarbeiter geht den amerikanischen Einzelhandelskonzern nichts an, meint das Wuppertaler Amtsgericht. Außerdem dürfe das Unternehmen die Arbeitnehmer nicht zum Petzen auffordern.
Der Einzelhandelskonzern Wal-Mart darf seinen Mitarbeitern keine Vorschriften für deren Liebesleben machen. Das hat das Amtsgericht Wuppertal entschieden, das die Anwendung eines Verhaltenskodex' für die Mitarbeiter des US-Konzerns in Deutschland untersagt hat, wie die Financial Times Deutschland (FTD) am Mittwoch vorab berichtete.Die Richter kritisierten demnach nicht nur die Einmischung in das Privatleben der Mitarbeiter – sie stießen sich auch daran, dass das Unternehmen eine Telefonhotline eingerichtet hatte, über welche die Beschäftigten Verstöße gegen den Kodex melden konnten. Dies widerspreche dem deutschen Arbeitsrecht, hieß es.
Der Kodex wurde indes nicht pauschal verboten, berichtet die «FTD». Er enthalte dem Urteil zufolge auch unverbindliche Programmsätze, die so pauschal seien, dass daraus keine konkreten Pflichten für die Mitarbeitern erwachsen. Eine Wal-Mart-Sprecherin wollte das Urteil nicht kommentieren und verwies darauf, dass der Richterspruch noch nicht schriftlich vorliege. (nz)