netzeitung.deDGB bezeichnet FDP-Vorschläge zur Mitbestimmung als «Rechtsbruch»

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DGB-Bundesvorstand Dietmar Hexel (Foto: DGB<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe DGB-Bundesvorstand Dietmar Hexel
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

DGB-Bundesvorstand Hexel hat die FDP-Pläne zur Mitbestimmung als «Forderungen aus dem vergangenen Jahrhundert» zurückgewiesen. Die paritätische Mitbestimmung müsse vielmehr ausgedehnt werden, forderte er in der Netzeitung.

Von Matthias Breitinger

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat den Vorstoß der FDP zur Änderung der betrieblichen Mitbestimmung klar zurückgewiesen. «Die FDP liegt damit völlig daneben, das sind Forderungen aus dem vergangenen Jahrhundert», sagte DGB-Bundesvorstandsmitglied Dietmar Hexel am Dienstag der Netzeitung. Es sei eine «Phantasievorstellung», dass die betriebliche Mitbestimmung Unternehmen am Vorankommen hindere und daher reduziert werden müsse.

«Die FDP will mit ihren Vorschlägen ausgerechnet diejenigen schlechter stellen, die die Werte in den Unternehmen schaffen»n, warf Hexel den Liberalen vor. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel hatte zu Wochenbeginn einen Drei-Punkte-Plan zur Änderung der Mitbestimmung bekannt gegeben. «Der Vorstoß kommt nicht überraschend», sagte Hexel weiter. «Er stammt aus einer kleinen Partei, die in einer unionsgeführten Bundesregierung nur Juniorpartner wäre. Daher nehmen wir die Forderungen nicht besonders ernst.»

FDP-Vorschlag ist Rechtsbruch
Demnach soll eine Abweichung des Flächentarifs dann gültig sein, wenn sich 75 Prozent der Mitarbeiter in geheimer Abstimmung dafür entscheiden. Dazu sagte Hexel: «Stellen Sie sich vor, Sie sind Eigentümer einer Wohnung in einem Wohnblock und vermieten sie. Ihr Mieter entscheidet dann zusammen mit den anderen Mietern, mit einer Mehrheit von 75 Prozent, statt 1000 Euro nur noch 500 Euro Miete im Monat zu zahlen. Das würde der FDP auch nicht schmecken.»

Der Vorschlag der FDP komme einem Rechtsbruch gleich, denn es handele sich um einen Eingriff in den Vertrag zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaftsmitgliedern, kritisierte Hexel. «Die Arbeitgeber können schon jetzt flexibel genug sein. Der Tarifvertrag gilt nur zwischen den Tarifparteien. Für Mitarbeiter, die nicht in der Gewerkschaft sind, können andere Bedingungen ausgehandelt werden.»

«Nicht nur durch die Betriebsbrille»
Als zweiten Punkt verlangt die FDP, Aufsichtsratsmandate der Arbeitnehmerseite künftig ausschließlich an Mitarbeiter der jeweiligen Unternehmen zu vergeben. «Die Regelung, dass diese Mandate an Gewerkschaftsvertreter vergeben werden, stammt schon aus den Fünfziger Jahren, ist also unter einer schwarz-gelben Regierung entstanden. Sie ist auch sinnvoll, denn ein Unternehmen sollte nicht nur durch die Betriebsbrille betrachtet werden, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht», argumentierte Hexel.

Außerdem würden die betriebsfremden Personen von den Arbeitnehmern des jeweiligen Unternehmens gewählt, hob das DGB-Vorstandsmitglied hervor. Grundsätzlich könnten zudem auch betriebsinterne Personen für ein Aufsichtsratsmandat gewählt werden.

Paritätische Mitbestimmung ausweiten
Für Kapitalgesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten fordert die FDP ferner, die paritätische Mitbestimmung durch eine Drittelbeteiligung der Belegschaft zu ersetzen. «Das ist ein Schritt in die völlig verkehrte Richtung», sagte Hexel. «Die Zukunft der Betriebe liegt vielmehr darin, dass sich die Mitarbeiter stärker mit ihrem Unternehmen identifizieren – gerade in einer Wissensgesellschaft. In Zukunft ist also eine höhere Identifikation erforderlich. Hierfür bedarf es einer paritätischen Mitbestimmung.»

Hexel forderte, dass die paritätische Mitbestimmung, die nur für Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern gilt, ausgeweitet werden müsse. In Unternehmen mit 500 bis 2000 Arbeitnehmern wird nur ein Drittel der Aufsichtsräte von der Arbeitnehmerseite gestellt. Hexel verwies auf Dänemark, wo die paritätische Mitbestimmung bereits ab 35 Mitarbeitern erforderlich ist.