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Bams: Arbeitslose sollen Intimfragen beantworten: 

BA plant intensive Befragung von Arbeitslosen

22. Mai 2005 12:28, ergänzt 13:10
Arbeitslose
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Die BA will einem internen Papier zufolge das soziale Umfeld von Arbeitslosen genau erkunden. Allerdings betreffe dies nur wenige ALG-II-Empfänger, schränkte die Behörde ein.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will Empfänger von Arbeitslosengeld II einer eingehenden Befragung unterziehen. Das berichtete die «Bild am Sonntag» (Bams) unter Verweis auf ein ihr vorliegendes internes Fachkonzept der Nürnberger Behörde. Davon betroffen sei jedoch nur ein geringer Teil von ALG-II-Empfängern, sagte eine Sprecherin der BA am Sonntag.

Nach Angaben der Behörde handelt es sich um Menschen, die wegen teils massiver persönlicher Problemsituationen von so genannten Fallmanagern betreut werden. Die Beantwortung der Fragen sei für die Betroffenen zudem freiwillig.

Dem Bericht der Bams zufolgen sollen Langzeitarbeitslose vor der Vermittlung in eine neue Stelle von Fallmanagern zu «allen Daten des sozialen Geflechts» befragt werden. Zu diesen Daten zählen nach den Vorstellungen der BA die «Familienkonstellationen, Freundschaften, Nachbarschaftskontakte Vereinszugehörigkeit und Wohnsituation». Zudem soll eine «Bewertung der Beziehungsstärke zu den jeweiligen Personen» erarbeitet werden, hieß es weiter.

Experten fordern Aufklärung

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Doch damit will sich die BA offenbar noch nicht begnügen: Sie interessiert sich laut Bams auch für «Persönlichkeitsdaten» wie beispielsweise «Belastbarkeit und Frustrationstoleranz» und «Gesundheitsdaten» wie «Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte».

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, zweifelt indes an der Notwendigkeit einer solch umfassenden Datenerhebung: «Wir sehen das kritisch. Das vorliegende Konzept muss datenschutzrechtlich nachgebessert werden. Wir werden den Vorgang weiter beobachten», zitierte die Zeitung den Experten.

Mit Unverständnis reagierte auch die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD): «Die Befragung der Arbeitslosen in diesem Umfang ist datenschutzrechtlich kaum vertretbar», sagte sie laut Bams. Bestimmte Auskünfte seien sicher wichtig. «Es hört aber auf, wenn dabei auch Daten über Freundschaften und Krankenhausaufenthalte abgefragt werden. Sie befürchtet sogar, dass sich diese erhobenen Daten bei der Beschaffung einer neuen Stelle sogar nachteilig für die Arbeitslosen auswirken könnten. (nz)

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