Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

«Konzept der Bedarfsgemeinschaft ist hinfällig»

28. Apr 2005 09:13
VDK-Chef Hirrlinger
Bild vergrößern
Auf die Bundesagentur für Arbeit kommen möglicherweise zusätzliche Kosten in dreistelliger Millionenhöhe zu. Die Netzeitung sprach mit VdK-Präsident Hirrlinger über Hartz IV und das Konzept der Bedarfsgemeinschaft.

Von Marcus Gatzke

Der Sozialverband VdK Deutschland hat die im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV eingeführte so genannte Bedarfseingemeinschaft als «hinfällig» bezeichnet. «Sollte das Urteil des Gerichts in den weiteren Instanzen bestätigt werden, ist das Konzept der Bedarfsgemeinschaft hinfällig», sagte VdK-Chef Walter Hirrlinger der Netzeitung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Sozialgerichts Saarland von Anfang der Woche.

Das Gericht hatte in einem Fall entschieden, dass eine Frau nicht für die Lebenshaltungskosten ihres Partners aufkommen muss, wenn sie es nicht will. Die Arbeitsagentur wollte dem arbeitlosen Partner kein Arbeitslosengeld II (ALG II) zahlen, da die Lebensgefährtin nach Ansicht der Behörde genügend Rente bezieht und eine so genannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

Dem widersprach das Gericht und argumentierte, dass die Partnerin im vorliegenden Fall nicht dazu bereit sei, über den Mietanteil hinaus einen Beitrag zu dessen Lebensunterhalt zu leisten. Darum liege auch keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vor.

Weitere Klagen wahrscheinlich

Mehr in der Netzeitung:
Für Hirrlinger ebnet das Urteil den Weg für weitere Klagen: «Wenn das Urteil Bestand hat, würde das bedeuten, dass sich im Grunde alle nichtehelichen Lebensgemeinschaften auf den gleichen Standpunkt stellen und vor Gericht ziehen können», sagte er. Damit «die ganze Geschichte nicht ins Rutschen kommt, muss die BA auch in Berufung gehen», ist er überzeugt. Ansonsten kämen auf die BA möglicherweise «Hunderte von Millionen Euro» an zusätzlichen Kosten zu.

Die Politik forderte er auf, das Konzept der Bedarfsgemeinschaft zu überdenken. «Sie ist aufgerufen, zu entscheiden, wie und ob das Gesetz geändert wird», sagte der VdK-Chef. Auch der Hartz-Ombudsrat müsse sich mit dieser Frage beschäftigen.

Das Urteil ist aus Sicht von Hirrlinger «verständlich»: «Es war von Anfang an mein Eindruck, dass man da ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen ist», sagte er. Für ihn ist jetzt zu prüfen, «ob überhaupt ein Ehepartner dazu verpflichtet werden kann, für den jeweils anderen zu zahlen».

Beweislast liegt bei Arbeitsagentur

Hintergrund:
Dem Urteil zufolge muss zudem die Arbeitsagentur beweisen, dass ein eheähnliches Verhältnis vorliegt und damit eine Bedarfsgemeinschaft. Zuvor hatte die Agentur vom Betroffenen verlangt nachzuweisen, dass keine Bedarfsgemeinschaft vorliegt. «Das ist doch verrückt», kommentierte Hirrlinger. Dazu seien die Arbeitsagenturen in den meisten Fällen gar nicht in der Lage. «Es wackelt einfach alles.»

Hirrlinger forderte die Politik grundsätzliche auf, Hartz IV sechs Monate nach seiner Einführung zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern. «Bei den Dingen, die nicht oder nicht richtig funktionieren, muss gegengesteuert werden», sagte er. «Hartz IV ist für die Menschen ein ganz schwieriges Thema.»

Anzeige: 

NZ-Stellenmarkt

Die größte Stellensuchmaschine mit über 300.000 Angeboten: Nutzen Sie den Stellenmarkt und finden Sie Ihren Job. weiter
 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.