«Konzept der Bedarfsgemeinschaft ist hinfällig»
Der Sozialverband VdK Deutschland hat die im Rahmen der Arbeitsmarktreform Hartz IV eingeführte so genannte Bedarfseingemeinschaft als «hinfällig» bezeichnet. «Sollte das Urteil des Gerichts in den weiteren Instanzen bestätigt werden, ist das Konzept der Bedarfsgemeinschaft hinfällig», sagte VdK-Chef Walter Hirrlinger der Netzeitung. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des Sozialgerichts Saarland von Anfang der Woche.
Das Gericht hatte in einem Fall entschieden, dass eine Frau nicht für die Lebenshaltungskosten ihres Partners aufkommen muss, wenn sie es nicht will. Die Arbeitsagentur wollte dem arbeitlosen Partner kein Arbeitslosengeld II (ALG II) zahlen, da die Lebensgefährtin nach Ansicht der Behörde genügend Rente bezieht und eine so genannte Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Dem widersprach das Gericht und argumentierte, dass die Partnerin im vorliegenden Fall nicht dazu bereit sei, über den Mietanteil hinaus einen Beitrag zu dessen Lebensunterhalt zu leisten. Darum liege auch keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vor.
Die Politik forderte er auf, das Konzept der Bedarfsgemeinschaft zu überdenken. «Sie ist aufgerufen, zu entscheiden, wie und ob das Gesetz geändert wird», sagte der VdK-Chef. Auch der Hartz-Ombudsrat müsse sich mit dieser Frage beschäftigen.
Das Urteil ist aus Sicht von Hirrlinger «verständlich»: «Es war von Anfang an mein Eindruck, dass man da ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen ist», sagte er. Für ihn ist jetzt zu prüfen, «ob überhaupt ein Ehepartner dazu verpflichtet werden kann, für den jeweils anderen zu zahlen».
Hirrlinger forderte die Politik grundsätzliche auf, Hartz IV sechs Monate nach seiner Einführung zu prüfen und gegebenenfalls nachzubessern. «Bei den Dingen, die nicht oder nicht richtig funktionieren, muss gegengesteuert werden», sagte er. «Hartz IV ist für die Menschen ein ganz schwieriges Thema.»

