11.04.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Arbeiter auf dem Bau
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hält nichts davon, Mindestlöhne festzulegen. Das könnte zu Arbeitsplatzabbau führen, sagte Arbeitsmarktexperte Brenke der Netzeitung.
In der Diskussion über konkrete Maßnahmen gegen Lohndumping in verschiedenen Wirtschaftsbranchen hat sich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen die Einführung von Mindestlöhnen ausgesprochen. Er sehe die Gefahr, dass der dann festgelegte Lohn zu hoch sei, sagte der DIW-Arbeitsmarktexperte Karl Brenke der Netzeitung. Hohe Mindestlöhne bedeuteten auch hohe Preise. Dadurch werde der «Effekt eintreten, dass die Nachfrage nach Leistung schwächer wird, reguläre Arbeitsplätze abgebaut werden und Schwarzarbeit tendenziell zunimmt».
Brenke will daher auch nicht das bisherige Entsendegesetz der Bauwirtschaft als ein Vorbild für weitere Regelungen gegen Lohndumping sehen. Das Beispiel Bau zeige, dass es schwierig sei, Mindestlöhne zu bezahlen. «Die Nachfrage auf den Märkten reicht dafür kaum aus», sagte er. Ähnlich wie auf dem Bau auch in anderen Branchen Mindestlöhne einzuführen sei auch «ordnungspolitisch problematisch»: «Ich halte es für schwierig, wenn der Staat in die Tarifautonomie eingreift.» Auf diese Weise werde versucht, den Wettbewerb einzuschränken.
«Erhebliche Verzerrungen»Durch Mindestlöhne würden überdies «erhebliche Verzerrungen» geschaffen. Brenke zufolge gilt in der deutschen Bauwirtschaft derzeit ein durchschnittlicher Mindestlohn von 12,47 Euro, im Osten sind es etwas mehr als zehn Euro. Das sei im Vergleich zu anderen Branchen «eine ganze Menge», gab der Arbeitsmarktexperte zu bedenken. So betrage beispielsweise der niedrigste Lohn für Bäcker in Ostdeutschland im Durchschnitt 7,63 Euro.
Brenkes Fazit: «Durch Mindestlöhne werden erhebliche Verzerrungen geschaffen.» Die Gewerkschaft IG Bau verwies dagegen vor kurzem darauf, dass polnische Arbeitnehmer zu Stundenlöhnen von 7,50 Euro und rumänische Arbeitnehmer sogar für nur 4,50 Euro die Stunde arbeiteten.
Wettbewerbs darf nicht zu Ausbeutung führen Brenke betonte, Wettbewerb müsse zwar sein. Er dürfe aber nicht zu Ausbeutung führen. Aus seiner Sicht wäre es deshalb sinnvoller, auf die geltenden gesetzlichen Regelungen zu vertrauen, um gegen Lohndumping vorzugehen. Sittenwidrige Lohnhöhen seien in Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erfasst. Als sittenwidrig gelten demnach Unterschreitungen der ortsüblichen Entgelte um mehr als 40 Prozent.
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wäre es zudem hilfreich, wenn «Marktzugangsbarrieren» aufgehoben werden würden, sagte Brenke weiter. Das betreffe «weite Teile» des Handwerks, die immer noch dem Meisterzwang unterlägen. Dies führe dazu, dass «inländische Anbieter bei völliger Freizügigkeit diskriminiert» würden, argumentierte Brenke. Der Meisterbrief dürfe nicht Voraussetzung dafür sein, dass Bäcker eine eigenes Geschäft eröffnen.
Politik will Schutz gegen Billig-KonkurrenzDie Bundesregierung erwägt zum Schutz deutscher Firmen gegen Billig-Konkurrenz vor allem aus Osteuropa gesetzliche Schutzregeln im Dienstleistungssektor. Die Grünen unterstützen die Überlegungen zum Ausbau der Schutzregeln und sehen in der Ausweitung des Entsendegesetzes einen geeigneten Weg.
Die Union signalisierte Zustimmung, lehnte aber einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn ab. CDU und CSU wollen demnach die von den Tarifparteien vereinbarten Lohnhöhen in Gesetzesform zur Mindestgrenze erheben.
Bislang nur wenige MindestlöhneNach dem 1996 verabschiedeten Arbeitnehmer-Entsendegesetz müssen ausländische Baufirmen die deutschen Tarifverträge einhalten, wenn sie ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsenden. Im Bauhauptgewerbe, im Dachdecker- und Elektrohandwerk gibt es Mindestlohn-Tarifverträge, die durch Verordnung des Bundesarbeitsministers verbindlich für alle Unternehmen sind. Die Mindestlöhne reichen von 7,15 Euro für ungelernte Hilfskräfte bis zu 12,47 Euro je Stunde für Facharbeiter.
Derzeit sind 464 der knapp 61.800 geltenden Tarifverträge in Deutschland allgemein verbindlich. Sie müssen damit auch von denjenigen Unternehmen eingehalten werden, die nicht im Arbeitgeberverband organisiert sind.