netzeitung.deVerfassungsklagen gegen Hartz IV bisher unzulässig

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Die zahlreichen Klagen am Bundesverfassungsgericht gegen die Arbeitsmarktreform sind aussichtslos. Zuerst müssen die Sozialgerichte entscheiden.

Das Bundesverfassungsgericht wird vorerst nicht die Vereinbarkeit der Arbeitsmarktreform Hartz IV mit dem Grundgesetz prüfen. Es lägen zwar eine ganze Reihe von Verfassungsbeschwerden gegen die im Januar in Kraft getretene Reform vor, sagte Verfassungsrichter Udo Steiner am Mittwoch in Karlsruhe. Allerdings seien dies eher «Rundumschläge» unzufriedener Bürger ohne verfassungsrechtliche Substanz. Zuerst müssten die zuständigen Sozialgerichte angerufen werden. Von dort würden aber zu gegebener Zeit Richtervorlagen in Karlsruhe erwartet.
Sozialgerichte gefragt
Die Klagen zur Vereinbarkeit der Arbeitsmarktreform Hartz IV mit dem Grundgesetz betreffen verschiedenste Bereiche: So beschweren sich verschiedene Gemeinden, dass Hartz IV ihre Haushalte übermäßig belastet. Der Arbeitslosenverband Deutschland will per Verfassungsklage wesentliche Bestandteile der Reform kippen. So stellten beispielsweise die Ein-Euro-Jobs einen Eingriff in die Tarifautonomie in Deutschland dar.

Vor dem Sozialgericht Itzehoe ist derzeit eine Musterklage gegen die Reform anhängig. Die vom Sozialverband Deutschland (SoVD) unterstützte Klage richtet sich gegen die so genannte 58-Regelung, die nach Argumentation des Verbandes ältere Arbeitslose benachteiligt. (nz)