netzeitung.deIfo-Chef will Sozialhilfe um ein Drittel kürzen

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Ifo-Chef Hans-Werner Sinn (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ifo-Chef Hans-Werner Sinn
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Weniger Sozialhilfe, mehr Zuverdienst - damit will Ifo-Chef Sinn den deutschen Arbeitsmarkt in Schwung bringen. Arbeitgeberpräsident Hundt will nicht mehr über Hartz IV diskutieren.

Der Sozialhilfesatz in Deutschland muss um ein Drittel gekürzt werden, damit Betroffene eher bereit sind, gering bezahlte Jobs anzunehmen. Das fordert Hans-Werner Sinn, der Chef des Münchener Ifo-Instituts. Im Gegenzug müssten die Möglichkeiten für einen Zuverdienst «sehr viel großzügiger» gestaltet werden, sagte Sinn der «Passauer Neuen Presse», wie das Blatt am Donnerstag berichtete.

Bis zu einem Zuverdienst von 400 Euro «würde ich den Sozialhilfesatz nicht antasten», sagte Sinn. Die in der Hartz IV genannten Arbeitsmarktreform getroffene Regelung, die die Zuverdienstmöglichkeiten auf 15 Prozent beschränken, nannte er zu gering. «Bis 200 Euro würde ich einen Lohnzuschuss von 20 Prozent auf das selbst verdiente Einkommen zahlen, so dass der Einstieg auf den Arbeitsmarkt in Gang kommt», sagte Sinn weiter.

Sinn: Hartz IV wird ein Erfolg
In dieser Hinsicht werde aber Hartz IV ohnehin ein Erfolg werden, sagte Sinn voraus. «Die Leute werden bereit sein, Jobs zu niedrigen Löhnen anzunehmen.» Dann werde es auch «mehr Jobs geben». «Denn Arbeit gibt es in den Köpfen der Arbeitgeber genug, nur ist sie bisher nicht rentabel», argumentierte der Ifo-Chef.

Sollte ein Leistungsempfänger dennoch keinen Job finden, will Sinn ihnen eine kommunale Tätigkeit anbieten. Sie sollten «in Höhe der heutigen Sozialhilfe entlohnt» werden, weil dann die Einkommen gesichert seien. «Nur den Schwarzarbeitern, die keine Zeit für die kommunale Beschäftigung haben, geht es schlechter», sagte Sinn weiter. Das sei aber «hinnehmbar, um es höflich auszudrücken».

Hundt: Nicht mehr über Hartz IV reden
Auch für Dieter Hundt, den Präsidenten der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dürfen diese so genannte Ein-Euro-Jobs nicht in Misskredit gebracht werden. Denn sie seien eine gemeinnützige Tätigkeit als Gegenleistung für den Bezug des neuen Arbeitslosengelds II (ALG II), sagte der Arbeitgeberpräsident der in Chemnitz erscheinenden «Freien Presse». Es handele sich daher weder um minderwertige Tätigkeiten, noch sei die Bezahlung Lohn. Es handele sich vielmehr um eine Aufwandsentschädigung.

Zudem dürften Arbeitslosen nicht wie vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gefordert angebotene Ein-Euro-Jobs zurückweisen, sagte Hundt weiter. Denn eine solche Tätigkeit sei eine Verpflichtung gegenüber der Solidargemeinschaft.

Insgesamt müsse die öffentliche Debatte über Hartz IV ohnehin eingestellt werden, forderte Hundt. Zunächst müssten die beschlossenen Reformgesetze unverändert umgesetzt werden. Erst wenn Erfahrungen mit der Umsetzung vorlägen, könnten Schlussfolgerungen gezogen und wieder darüber diskutiert werden. (nz)