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Bundesagentur bereitet Alternativlösung für Auszahlung des Arbeitslosengeldes II vor

17. Sep 2004 17:06
Die Bundesagentur für Arbeit sorgt für mögliche Probleme bei der Auszahlung des Arbeitslosengeldes II vor. Ein Sprecher der Behörde bestätigte der Netzeitung, dass derzeit eine Ausweichstrategie erarbeitet wird.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitet sich für den Fall vor, dass das Arbeitslosengeld II (ALG II) wegen möglicher Softwareprobleme nicht pünktlich im Januar kommenden Jahres ausgezahlt werden kann. Ein Sprecher der BA sagte der Netzeitung, es werde derzeit ein «Fallback-Strategie» erarbeitet. Dies sei aber nichts Ungewöhnliches und werde immer dann angewandt, wenn hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit gestellt werden.

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Für das ALG II solle deshalb für den Fall vorgesorgt werden, dass es Probleme gebe. Dann müsse eine Alternative für die Auszahlung vorhanden sein. Der Sprecher betonte jedoch, dass man nicht davon ausgehe, von dieser Strategie tatsächlich Gebrauch machen zu müssen. «Die Software wird rechtzeitig zur Verfügung stehen, um damit die neue Leistung auszubezahlen», sagte er der Netzeitung.

Clement: Gewisses Risiko

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) erklärte, dass die BA selbstverständlich eine Auffanglösung vorbereite, wie ein Ministeriumssprecher der Netzeitung sagte. Er räumte demnach zwar ein, dass ein gewisses Risiko bestehe. Allerdings sei man zuversichtlich, dass der Starttermin gehalten werden könne, so der Sprecher. «Jeder Anspruchberechtigte wird sein Geld erhalten.» Die Verantwortlichen hätten dafür einzustehen, dass jeder sein Geld bekomme, hieß es aus dem Clement-Ministerium.

Der Sprecher der Nürnberger Behörde stellte in diesem Zusammenhang klar, dass die BA nie abgestritten habe, dass es sich bei der ALG-II-Auszahlung um ein «sehr ehrgeiziges» Projekt handle. Ungeachtet dessen gebe es aber keine Signale, die dazu veranlassen könnten, den Erfolg dieser Reform in Zweifel zu ziehen.

Eine Ministeriumssprecherin hatte noch vor einer Woche erklärt, es gebe keine Alternativplanungen für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II. (nz)

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