netzeitung.deArbeitslose haben Anspruch auf ALG II bis zur ersten Gehaltszahlung

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Arbeitslosenhilfe-Empfänger bekommen nach dem Willen von Wirtschaftsminister Clement im Januar kein Geld. Sollten sie einen Job finden, könnte der Ausfall aber ausgeglichen werden, bestätigte das Ministerium der Netzeitung. Thema: Arbeitslosengeld II Regierung erwägt Verschiebung von «Hartz IV» Clement sieht keine Verarmung durch Hartz IV Datenschützer hält an Kritik an ALG-II-Formularen fest Verbraucherschützer: «Politik macht sich beim Arbeitslosengeld II unglaubwürdig» Heftige Diskussion um Vorschlag der Caritas zum Arbeitslosengeld II Clement: Arbeitslose müssen nicht in Plattenbauten umziehen Sozialverband hält Arbeitslosengeld II für «gigantisches Täuschungsmanöver»

Im Streit um die Zahlungsmodalitäten für das Arbeitslosengeld II (ALG II) hat das Bundeswirtschafts-Ministerium Meldungen vom Wochenende bestätigt, denen zufolge Arbeitslose künftig bis zur ersten Gehaltszahlung Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhielten. «Langzeitarbeitslose haben einen Rechtsanspruch auf das ALG II bis zur ersten Gehaltszahlung», sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums der Netzeitung.

«Ob jemand Anspruch auf ALG II hat, richtet sich nach den Vermögensverhältnissen des Vormonats», betonte der Sprecher. «Daraus ergibt sich, dass Betroffene, die einen Arbeitsplatz gefunden haben, ihren Anspruch auf ALG II bis zur ersten Gehaltszahlung behalten.»

«Es wird keine Zwangsumzüge geben«
Wer nicht am Ende des ersten Arbeitsmonats, sondern noch später sein erstes Gehalt bezieht, müsse allerdings für die über einen Monat hinausreichende Zeit der Bedürftigkeit unter Umständen einen Abschlag vom Arbeitgeber verlangen, erklärte der Sprecher. «Das wird dann im Einzelfall entschieden.» Die Einzelheiten hierzu werden allerdings erst auf der Kabinettsklausur im September in Bonn beschlossen, sagte der Sprecher. Damit würde die Auszahlungslücke im Januar im Nachhinein ausgeglichen.

Weil das ALG II – anders als Arbeitslosenhilfe – für den jeweiligen Folgemonat gezahlt wird, werden bisherige Arbeitslosenhilfe-Bezieher nach dem Willen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) erst im Februar kommenden Jahres Leistungen erhalten. Zahlungen für Januar sollen ausbleiben, weil die Betroffenen Ende Dezember Leistungen beziehen. Dadurch würden sie Anfang Januar nicht mehr als bedürftig gelten, argumentiert Clement.

SPD-Generalsekretär Klaus-Uwe Benneter hatte aber noch am Montag im Rundfunk Berlin Brandenburg angekündigt, dass es eine Lösung zur Auszahlungslücke geben wird, «die den Ansprüchen der künftigen Empfänger von Arbeitslosengeld II entgegenkomme». Die Partei wolle das Problem in der zweiten Augusthälfte angehen, sagte er. Details nannte Benneter aber nicht.

Lösung bis Ende August
Die Spekulationen der vergangenen Tage um massenhafte Zwangsumzüge der ALG-Bezieher wies der Sprecher des Wirtschaftsministeriums derweil zurück. «Was ein angemessener Wohnraum ist, wird künftig im Einzelfall geklärt werden. Auch in der Vergangenheit haben die Mitarbeiter der Sozialämter im jeweiligen Fall entschieden, ob eine Wohnung zu teuer oder zu groß ist», sagte er.

«Und Sozialhilfeempfänger wurden schießlich auch nicht zwangsumgezogen.» Es werde deshalb auch keine gesetzliche Regelung oder Auslegungsvorschrift geben, aus der hervorginge, wo die Grenze zwischen angemessenem und unangemessenem Wohnraum verläuft. «Aber was geht und was nicht, wird sich nach einigen Monaten in der Praxis zeigen.»

Lücke in der Sozialversicherung
Blieben die Zahlungen aus, ergäbe sich zudem eine Lücke in den Zahlungen für die Renten-, Pflege- und Krankenversicherung. Eine Lösung hierzu werde auf der Bonner Kabinettsklausur gefunden, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums.

Eine weitere Zahlungslücke ergibt sich für jene Arbeitslosen, die über die Arbeitslosenhilfe hinaus Wohngeld erhalten. Weil Wohngeld wie Arbeitslosenhilfe vorträglich gezahlt wird, erhalten Betroffene Ende November – wie bisher schon – die Zahlung für Dezember. Allerdings ist hier offenbar bereits eine Lösung gefunden worden: Das Wohngeld für Januar wird Ende Dezember von der BA gezahlt, hieß es in mit den Verhandlungen vertrauten Kreisen des Wirtschaftsministeriums.


Für das Web ediert von Markus Scheffler