netzeitung.deBundestag beschließt Gesetz zur Schwarzarbeit

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Hans Eichel (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Hans Eichel
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Kampf gegen Schwarzarbeit wird verschärft - der Zoll und die Bundesagentur für Arbeit bekommen deutlich mehr Mitarbeiter. Gelegenheitsjobs oder Gefälligkeitsdienste bleiben aber erlaubt.

Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen von SPD und Grünen eine Neuregelung zur Schwarzarbeit verabschiedet. Die bisher für den Kampf gegen Schwarzarbeit zuständigen Abteilungen beim Zoll und bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) sollen demnach zusammengeführt und um 2000 Mitarbeiter aufgestockt werden.

Weiter Bestimmungen gelten der Schwarzarbeit im Baugewerbe. Die Regelungen zu Schwarzarbeit im haushaltsnahen Bereich wurden im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf des Gesetzes gelockert. Mini-Jobs in Privathaushalten werden als Ordnungswidrigkeit und nicht wie zuerst geplant als Straftat gewertet.

Gelegenheitsjobs bleiben legal
Nach Expertenschätzungen gehen dem Staat jährlich rund 370 Milliarden Euro durch Schwarzarbeit verloren. Finanzminister Hans Eichel (SPD) begründete das Gesetz unter anderem damit, dass steuerehrliche Bürger nicht länger die Dummen sein dürften. Bereits in diesem Jahr könne die Neuregelung eine Milliarde zusätzliche Einnahmen bringen, sagte Eichel.

Erlaubt bleiben Gelegenheitsjobs und Gefälligkeiten, wenn sie nicht auf dauerhaften Gewinn abzielen. Regelmäßige Unterstützung etwa beim Hausbau, fortgesetzte Arbeit als Putzhilfe oder als Nachhilfelehrer müssen jedoch angemeldet und versteuert werden. Mit überraschenden Kontrollen muss jedoch nicht gerechnet werden. Haus und Wohnung bleiben für die Ermittler Tabu.

Bundesrat muss zustimmen
Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Im Bundestag stimmte die Opposition geschlossen dagegen. Die Union beklagte in der vorausgehenden Debatte, dass Eichel nicht die Ursachen der Schwarzarbeit bekämpfe und nur auf Repression setze. Die Marschrichtung des Gesetzes sei prinzipiell richtig, der Entwurf gehe aber nicht weit genug. (nz)