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Bund will Kosten für Hartz-Reform aufteilen

30. Jul 2003 17:41
Die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Zuge der Hartz-Reform bringt für den Bund erhebliche Mehrbelastungen. Die Kommunen fürchten, am Ende doch nicht besser, sondern schlechter gestellt zu werden.

Die Einführung des Arbeitslosengeld II (ALG II) durch das so genannte Hartz-IV-Gesetz bringt für den Bund zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe. Allein im kommenden Jahr belaufen sich die Kosten auf mehr als 16 Milliarden Euro. Das berichtete das «Handelsblatt» am Mittwoch unter Berufung auf das Bundeswirtschafts-Ministerium.

Im Jahr 2005 steigen die Mehrbelastungen dem Bericht zufolge sogar auf mehr als 26,6 Milliarden Euro. Die Mehrkosten resultierten aus den Sozialbeiträgen für die Bezieher des ALG II, aus Kosten für zusätzliches Vermittlungs-Personal bei den Arbeitsämtern und aus den Übergangsgeldern für bisherige Arbeitslosenhilfe-Empfänger.

Umverteilung der Umsatzsteuer

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Entlastet würden vor allem die Kommunen, die bislang für die Kosten der Sozialhilfe aufkommen müssen, wie es weiter hieß. Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden die Kommunen um 10,4 Milliarden Euro entlastet, bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin des Wirtschafts-Ministeriums in Berlin gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Die beim Bund verbleibende Mehrbelastung solle aber durch eine Umverteilung der Umsatzsteuer ausgeglichen werden.

Umverteilung zu Lasten der Kommunen

Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund befürchten allerdings, dass diese Umverteilung zu Lasten der Kommunen gehen werde: Massive Einbußen der Länder bei Umsatzsteuer würden dazu führen, dass die Länder sich bei den Kommunen schadlos halten, hieß es einer gemeinsamem Mitteilung am Mittwoch in Berlin.

Am Ende müssten die Kommunen die Zeche für die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zahlen, hieß es weiter.

Arbeitslosengeld II erst ab Mitte 2004

Das Hartz-IV-Gesetz sieht die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vor. Arbeitsfähige Sozialhilfe-Empfänger und die bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe sollen demnach ab Juli kommenden Jahres das neue Arbeitslosengeld II beziehen. Bisher hatte die Bundesregierung geplant, das ALG II schon ab Anfang nächsten Jahres zu zahlen.

Wer von der bisherigen Arbeitslosenhilfe in das ALG II wechselt und dadurch finanziell schlechter gestellt wird, soll zudem für eine zweijährige Übergangszeit einen Zuschuss erhalten. (nz)

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