Schwarzarbeit künftig strafbar
03.07.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Schwarzarbeit ist künftig keine Bagatelle mehr, sondern soll als Straftat verfolgt werden. Zudem werden die Zollbehörden für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zuständig sein.
Schwarzarbeit wird künftig als Straftat verfolgt. Das Bundeskabinett habe am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss gefasst, teilte das Bundesfinanzministerium am Donnerstag in Berlin mit. Schwarzarbeit wurde bislang als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Zuständigkeit für die Bekämpfung der Schwarzarbeit werde zudem auf den Zoll übertragen. Hierzu wird die personelle Ausstattung der Zollbehörden den Angaben zufolge sukzessive auf 5000 Arbeitskräfte verdoppelt, hieß es.
Zoll übernimmt auch SteuerfahndungAuch die Zusammenarbeit mit den für die Steuerfahndung zuständigen Länderfinanz-Behörden werde ausgebaut. Dabei wird der Zoll auch Aufgaben aus der Steuerkontrolle übernehmen. Schwarzarbeit ginge zumeist mit Steuerhinterziehung einher, hieß es zur Begründung.
Mit geschätzt rund 370 Milliarden Euro entspricht die Schattenwirtschaft knapp 17,1 Prozent des offiziellen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Das ist das Ergebnis einer Studie, die der Schattenwirtschafts-Experte Friedrich Schneider von der Universität Linz gemeinsam mit dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) der Universität Tübingen im Januar vorgestellt hatte.
Steigende Sozialabgaben fördern SchwarzarbeitEine wesentliche Ursache sei darin zu sehen, dass steigende Steuern und insbesondere steigende Sozialbeiträge in 2003 die Belastung des Faktors Arbeit weiter erhöhten. Die Neuregelung der so genannten Minijobs trage jedoch dazu bei, das Wachstum der Schattenwirtschaft von ursprünglich berechneten 380 auf 370 Milliarden zu begrenzen.
Deutschlands Schattenwirtschaft wächstIm Durchschnitt der OECD-Länder sei der Anteil der Schattenwirtschaft am BIP seit 1997/98 gesunken, in Deutschland dagegen um 1,9 Prozentpunkte gestiegen, hieß es weiter.(nz)