20.11.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Die Wurst als Kündigungsgrund
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Sie ist behindert, seit 18 Jahren im Betrieb, der Arbeitgeber ist kirchlich - alles Fakten, die gegen eine Bagatell-Kündigung sprechen. Dennoch hätte die Pflegerin beinahe ihre Stelle wegen eines Mundraubes verloren.
Die Caritas Seniorendienste Hannover haben einer schwerbehinderten Pflegehelferin wegen des Diebstahls einer Teewurst gekündigt, nach ersten Protesten die Kündigung aber zurückgenommen. Die bereits seit 18 Jahren in der Senioreneinrichtung beschäftigte körperbehinderte Frau solle einen anderen Arbeitsplatz erhalten, sagte der Geschäftsführer des Evangelischen Johannesstifts, Wilfried Wesemann, am Freitag.
Auch wenn der Diebstahl nicht rechtens und die Kündigung juristisch in Ordnung gewesen seien, sei für einen kirchlichen Arbeitgeber die Nächstenliebe wichtiger, so Wesemann. «Wir sind keine Unternehmen, die allein nach juristischen Kriterien handeln wollen.» Ursprünglich hatte das Arbeitsgericht in Hannover am 1. Dezember über die Kündigung verhandeln sollen. Das Evangelische Johannesstift ist seit August Mehrheitsgesellschafter der Caritas Seniorendienste.
Die Pflegehelferin soll nun zunächst vom Dienst freigestellt werden. Dann solle nach einer Alternative gesucht werden, sie außerhalb der Pflege in der Einrichtung zu beschäftigen. Ihr war zunächst wegen des Verzehrs eines Teewurstbrotes fristlos gekündigt worden. Nach Angaben des Arbeitsgerichtes Hannover hatte sich die 41-Jährige vor einigen Monaten mit der Wurst, die für Patienten des Heimes bestimmt war, ein Brot geschmiert. Sie erhielt am 23. Oktober die fristlose Kündigung und erhob Kündigungsschutzklage.
Entgegen der Praxis im HeimHannoversche Politiker von CDU, SPD und Linken hatten sich empört über die Kündigung der Altenpflegehelferin geäußert. Am Freitag protestierte auch die Bundestagsfraktion der Grünen gegen die Kündigung. Daraufhin machte der Träger der Einrichtung einen Rückzieher.
Die 41-Jährige ist nach Angaben ihres Rechtsanwaltes bereits seit 18 Jahren in der Einrichtung tätig. «In dem Pflegeheim, war es den Mitarbeitern keineswegs untersagt, überschüssige Lebensmittel der Patienten zu verzehren», sagte Rechtsanwalt Rolf Schaefer. Zwar habe der Arbeitgeber in der Kündigung auf eine entsprechende Dienstanweisung verwiesen. «Solche Dienstanweisungen haben aber oft rein steuerliche Gründe», betonte der Verteidiger. Die Praxis in dem Pflegeheim habe der Anweisung nicht entsprochen.
Erinnerung an andere Kündigungen nach Bagatelldelikten Das Pflegeheim habe sich ohnehin von der Mitarbeiterin trennen wollen, sagte der Anwalt weiter. «Man hatte keine Kündigungsgründe und nun soll die Teewurst herhalten», fügte er hinzu. Seine Mandantin habe vor dem Arbeitsgericht bereits erfolgreich gegen eine vorangegangene erste unbegründete Kündigung gewehrt. Anschließend habe sie zudem erfolgreich Gehaltsnachzahlungen in fünfstelliger Höhe eingeklagt. Die Nachzahlungen seien Folge der ungerechtfertigten Kündigung gewesen.
Das Evangelische Johannesstift in Berlin hatte in diesem Sommer 90 Prozent der Gesellschaftsanteile der damals fast insolventen Caritas Seniorendienste Hannover gGmbH übernommen. Es war die bundesweit erste Übernahme mehrerer katholischer Einrichtungen durch einen evangelischen Träger.
Der Fall erinnert an zahlreiche andere Prozesse dieser Art in der jüngsten Zeit: Eine Kassiererin in einem Berliner Supermarkt wurde entlassen, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro behalten hatte. Eine Altenpflegerin bekam die Kündigung, weil sie sechs Maultaschen mitnahm. Einer Sekretärin wurde zum Verhängnis, dass sie unerlaubt ein Frikadellen-Brötchen aß. (AP/epd/dpa)