Jobcenter als Ermittler : 

netzeitung.deErwerbslosen-Protest gegen Hartz-IV-Schnüffelei

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Wird der Hartz-IV-Antrag zur Überwachungsgenehmigung? (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Wird der Hartz-IV-Antrag zur Überwachungsgenehmigung?
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Um Betrug beim ALG II zu verhindern, will die Bundesagentur Hartz-IV-Bezieher im Verdachtsfall nicht nur häufiger besuchen, sondern wohl auch beschatten lassen. Betroffene fordern einen Stopp des «behördlichen Wahnsinns».

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will offenbar schärfer gegen Missbrauch durch Hartz-IV-Empfänger vorgehen. Wie die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf eine interne Weisung der Nürnberger Behörde schreibt, sollen Bezieher von Arbeitlosengeld II künftig bei Betrugsverdacht sogar von den Sozialbehörden «observiert» werden können.

Laut «Bild»-Zeitung nennt die Agentur in ihrer Weisung an die Jobcenter ausdrücklich «Observationen» als Maßnahmen bei «Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch». Bereits zuvor hatte das Erwerbslosen Forum Deutschland die Pläne zur Überwachung von Hartz-IV-Beziehern scharf kritisiert, wonach Außendienstmitarbeiter bei Verdacht auf besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch «nachrichtendienstliche Ermittlungen» in Gang setzen könnten.

Damit würden sich die Jobcenter Kompetenzen anmaßen, die selbst Strafermittlungsbehörden nicht hätten, kritisierte die Initiative in einer Erklärung. Das Erwerbslosenforum forderte die Bundesregierung auf, «den behördlichen Wahnsinn sofort zu stoppen».

Die Initiative kündigte zudem an, die Weisung rechtlich prüfen zu lassen. Bei den Observationen durch Außendienstmitarbeiter der Jobcenter könnten Zeugenbefragungen, Hausbesuche und Beschattungen eines Leistungsbeziehers vorgenommen werden, hieß es. Dabei sei aber fraglich, ob die Beweiskraft derart «erschnüffelter» Informationen und Fotos vor Gericht Bestand habe. Daher müssten die Weisungen sofort überarbeitet werden, forderte das Erwerbslosenforum. (nz/epd)