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Besserer Schutz vor Missbrauch: 

Sexualtäter sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten

26. Nov 2008 14:15
Will mehr Schutz für Kinder per Gesetz: Brigitte Zypries
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Bundesjustizminister Brigitte Zypries (SPD) will mit einem neuen Gesetz Arbeitgebern Einblick ins Führungszeugnis geben. Darin sollen nun auch Sexualdelikte mit geringem Strafmaß vermerkt werden.

Künftig soll ein erweitertes Führungszeugnis Arbeitgebern Auskunft darüber geben, ob ein Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft ist. Dies sieht ein am Mittwoch vom Justizministerium auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf vor. Von der Neuregelung könnten Erzieher, Mitarbeiter von Jugendheimen, Schulbusfahrer, Sporttrainer oder Tagesmütter betroffen sein.

Mit dem erweiterten Führungszeugnis solle verhindert werden, dass verurteilten Sexualtätern beruflich ein intensiver Umgang mit Kindern und Jugendlichen ermöglicht werde, sagte Zypries Mittwoch der «Passauer Neuen Presse». «Von Verurteilungen wegen Sexualdelikten mit geringem Strafmaß - etwa Exhibitionismus, Verbreitung von Kinderpornografie oder Ähnlichem - erfährt der Arbeitgeber nämlich auch dann nichts, wenn er ein Führungszeugnis einholt. Das wollen wir ändern.» Zypries ist sich darin einig mit dem Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, dem Niedersachsen Bernd Busemann (CDU), der das bereits vergangene Woche angekündigt hatte.

Nach Feststellung des Ministeriums suchen sich Täter mit pädophilen Neigungen häufig gezielt Arbeits- und Beschäftigungsfelder im Umfeld von Kindern. Das Bundeszentralregistergesetz regelt, dass jeder Person ab 14 Jahren auf Antrag und ohne Angaben von Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Ob eine Verurteilung im Führungszeugnis erscheint, hängt von der Höhe des Strafmaßes ab. Nach geltendem Recht werden Erstverurteilungen nur bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten aufgenommen. (dpa)

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