Kontrolle am Arbeitsplatz: Der Chef darf nicht im Mülleimer wühlen06. Okt 2008 15:38  |  Auf dem Schreibtisch darf sich der Vorgesetzte umsehen | Foto: AP |
|
Wenn der Vorgesetzte herausfinden will, was seine Angestellten den lieben, langen Tag so treiben, dann hat er einige Möglichkeiten. Der Papierkorb unter dem Schreibtisch ist für ihn jedoch tabu.
Kontrolle am Arbeitsplatz ist erlaubt - sie darf aber nicht zu weit gehen. Die Grenze ist zum Beispiel überschritten, wenn Vorgesetzte den Papierkorb eines Mitarbeiters durchwühlen. In dem Fall seien dessen Persönlichkeitsrechte verletzt, berichtet das in Duisburg erscheinende Magazin «Unicum Beruf». Dagegen darf der Chef durchaus einen kritischen Blick auf den Schreibtisch des Mitarbeiters werfen. Es stehe ihm zu, auf diese Weise «in dienstliche Vorgänge Einblick zu nehmen» - üblicherweise allerdings nicht ohne vorher zu fragen.
Heimlich die geschäftliche Korrespondenz zu kontrollieren, sei gleichfalls nicht in Ordnung, glauben die Experten. Anders sieht es bei privaten E-Mails aus: Ist die private Nutzung des Postfachs am Arbeitsplatz nicht generell erlaubt, kann der Arbeitgeber in Stichproben prüfen, ob die entsprechende Vereinbarung eingehalten wird. Dafür darf er dann auch lesen, was dort geschrieben wurde. (dpa)
|