Für Bürger aus den neuen EU-Staaten, die einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss haben, soll ab dem kommenden Jahr die Vorrangprüfung entfallen. Damit wird bislang geprüft, ob der Ausländer einen inländischen Bewerber verdrängen würde. Akademiker aus Drittstaaten können ebenfalls eine Arbeitserlaubnis erhalten. Für sie gilt aber weiter die Vorrangprüfung. Außerdem wird die bisherige gesetzliche Befristung der Härtefallregelung für Ausländer bis zum 31. Dezember 2009 aufgehoben. Die Regelung für Härtefälle war in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen worden, um eine Abschiebung verhindern zu können, auch wenn ausländerrechtlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft waren. Die Länder können demnach eigene Härtefallkommissionen einsetzen. Diese können die oberste Landesbehörde - üblicherweise das Landesinnenministerium - ersuchen, dem Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, nannte die Beschlüsse zynisch. Die Anzahl der Geduldeten, die in Deutschland eine qualifizierte Berufstätigkeit ausüben und darüber ein Aufenthaltsrecht erhielten, dürfte gegen Null gehen. Sie forderte, die «faktischen Arbeits-, Ausbildungs- und Studierverbote» für geduldete Menschen aufzuheben. (epd)