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Neues Gesetz: 

Regierung wirbt um ausländische Fachkräfte

27. Aug 2008 15:07
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Qualifizierten Ausländern soll die Einwanderung nach Deutschland erleichtert werden. Die Bundesregierung plant niedrigere Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt und niedrigere Einkommensgrenzen.

Die Bundesregierung will qualifizierten Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf für das sogenannte Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz. Unter anderem soll die Einkommensgrenze für die unbefristete Niederlassungserlaubnis von Hochqualifizierten ab 2009 von 86.400 auf 63.600 Euro gesenkt werden. Damit werde Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Besten gestärkt, teilten Bundesinnen- und Bundesarbeitsministerium mit.

Geduldete Ausländer sollen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits Arbeit haben. Ausländische geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist und die zwei Jahre lang durchgehend in ihrem Beruf gearbeitet haben, sollen ebenfalls einen sicheren Aufenthalt erhalten. Gleiches gilt für geduldete qualifizierte Fachkräfte, die zwei Jahre lang gearbeitet haben.

Vorrangprüfung soll entfallen

Für Bürger aus den neuen EU-Staaten, die einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss haben, soll ab dem kommenden Jahr die Vorrangprüfung entfallen. Damit wird bislang geprüft, ob der Ausländer einen inländischen Bewerber verdrängen würde. Akademiker aus Drittstaaten können ebenfalls eine Arbeitserlaubnis erhalten. Für sie gilt aber weiter die Vorrangprüfung.

Außerdem wird die bisherige gesetzliche Befristung der Härtefallregelung für Ausländer bis zum 31. Dezember 2009 aufgehoben. Die Regelung für Härtefälle war in das Zuwanderungsgesetz aufgenommen worden, um eine Abschiebung verhindern zu können, auch wenn ausländerrechtlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft waren. Die Länder können demnach eigene Härtefallkommissionen einsetzen. Diese können die oberste Landesbehörde - üblicherweise das Landesinnenministerium - ersuchen, dem Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen, nannte die Beschlüsse zynisch. Die Anzahl der Geduldeten, die in Deutschland eine qualifizierte Berufstätigkeit ausüben und darüber ein Aufenthaltsrecht erhielten, dürfte gegen Null gehen. Sie forderte, die «faktischen Arbeits-, Ausbildungs- und Studierverbote» für geduldete Menschen aufzuheben. (epd)

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