Richtig durchstarten:
Die wichtigsten Tipps zum Ausbildungsstart
22.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Erst wer etwas geleistet hat, könne auch für sich Respekt beanspruchen, laute die ungeschriebene Regel. Das Schwänzen der Berufsschule sei ebenfalls ein typischer Anfängerfehler. «Wer am Anfang schon nicht hingeht, verliert schnell den Anschluss», warnt Legowski. Wer krank ist, muss dies sofort im Betrieb melden.
«An die festgelegten Regeln muss sich der Lehrling halten.» Kommt er ständig zu spät, hält sich nicht an Abmachungen oder beschädigt fahrlässig eine Maschine im Betrieb, kann im schlimmsten Fall eine Kündigung folgen. «Vorher muss es allerdings immer eine Abmahnung geben.» Während der viermonatigen Probezeit dürfen beide Seiten den Ausbildungsvertrag jederzeit fristlos kündigen.
Je nach Fall könne es aber auch Sinn machen, direkt den Ausbildungsberater aufzusuchen. «Das schlechteste, was man machen kann, ist Schweigen und alles in sich hineinfressen», fasst der Experte zusammen.
Alle anderen maßgeblichen Versicherungspolicen, die die Vertreter offerieren, könne der Auszubildende in der Regel noch über die Eltern nutzen. Nach Angaben der Verbraucherschützer ist er bis zum Ende der Ausbildung über die Eltern haftpflichtversichert.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Auszubildende allerdings in jedem Fall haben und dies gleich zu Ausbildungsbeginn, raten die Experten. Sie kann im Notfall existenzsichernd sein.
Wichtig ist, dass die Unterstützung möglichst schnell, am besten vor Beginn der Ausbildung, bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt wird. Denn die Hilfe wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung und nach dem Einkommen des Azubis, außerdem nach dem Jahreseinkommen der Eltern.
Keine Beihilfe bekommt, wer eine schulische Ausbildung beispielsweise zum Physiotherapeuten absolviert oder schon eine berufliche Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Wer prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm BAB zusteht, findet auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit einen BAB-Rechner.
Auszubildende unter 18 Jahren benötigen für eine Kontoeröffnung die Genehmigung der Eltern. Ist das 18. Lebensjahr vollendet, muss der Kontoinhaber in der Regel nachweisen, dass er noch Auszubildender ist, um das kostenfreie Konto zu erhalten.
Nach Erfahrung der Verbraucherschützer versuchen die Kreditinstitute, im Beratungsgespräch auch kostenpflichtige Konten zu verkaufen, die mehr Leistungen bieten. «Hier sollte jeder prüfen, worauf es in diesem Zusammenhang wirklich ankommt», empfiehlt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale
Zusätze wie kleine Rabatte beispielsweise beim Kinobesuch wiegen die monatlichen Kosten für das Konto nicht immer auf. Manchmal werden auch noch Versicherungen angeboten. Auf eine Handypolice im Kontopaket können Jugendliche nach Ansicht der Verbraucherschützer aber genauso verzichten wie auf eine separate private Rentenversicherung.
«Langfristige Vertragsbindungen sollten in so jungen Jahren generell vermieden werden, damit man auf verändernde persönliche Situationen richtig reagieren kann», rät Hoffmann.
Dass Jugendliche mit ihrem Ausbildungsplatz nicht glücklich sind, sei kein seltener Fall: «Manchmal liegt das daran, dass ihre Vorstellungen über den Beruf ganz anders waren als die Realität», erläutert Rudolf. «Zum Teil ist aber auch die mangelnde Qualität der Ausbildung der Grund - etwa, wenn die Jugendlichen das Gefühl haben, nur als billige Aushilfskräfte benutzt zu werden.» Erfahrungsgemäß sei die Abbrecherquote gerade da sehr hoch, wo die Ausbildungsqualität niedrig ist.
Tatsächlich ist es häufig so, dass Azubis relativ schnell merken, dass sie in ihrem Betrieb nicht glücklich werden und dann lieber noch wechseln. Zum Anfang des Ausbildungsjahres sei das oft noch möglich. «Ausbildungsplätze gibt es aber nicht in Hülle und Fülle», sagt Rudolf.
Auch deshalb sollten sich Jugendliche rechtzeitig auf die Suche nach einer Alternative machen, bevor sie ihren Vertrag kündigen. Sich nach dem Wechsel in der neuen Stelle zurechtzufinden und in den Stoff einzuarbeiten, ist nach wenigen Wochen meistens keine unüberwindliche Hürde. «Irgendwann ist der Zug aber abgefahren», so der DGB-Experte. Und nach dem Dezember des neuen Ausbildungsjahres stellten Unternehmen auch praktisch keine Azubis mehr ein. (nz/AP/dpa)

