Richtig durchstarten:
Die wichtigsten Tipps zum Ausbildungsstart
22. Aug 2008 13:59
 |  Ein Azubi arbeitet an der Fräsmaschine | Foto: AP |
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Gute Vorbereitung ist alles - auch im Beruf. Um nicht auf der ersten Sprosse der Karriereleiter stehen zu bleiben, sollten die Neu-Azubis einige Dinge beachten.
Wer in diesem Jahr eine Ausbildung beginnt, lernt nicht nur einen neuen Beruf. Neben dem richtigen Verhalten gegenüber Chef und Kollegen muss sich der Azubi auch mit Sachen wie Ausbildungsförderung, Versicherungsschutz oder der Eröffnung eines Girokontos herumschlagen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ausbildungsstart:
Wie falle ich beim Ausbildungsstart nicht negativ auf?
Wichtig ist Pünktlichkeit! Wer am zu spät kommt hinterlässt zu Beginn direkt einen schlechten Eindruck. Außerdem ist es zu Beginn der Lehre laut Alexander Legowski vom Zentralverband des Deutschen Handwerks besser, einmal mehr den Ärger hinunterzuschlucken, als vorlaut zu tönen. Erst wer etwas geleistet hat, könne auch für sich Respekt beanspruchen, laute die ungeschriebene Regel. Das Schwänzen der Berufsschule sei ebenfalls ein typischer Anfängerfehler. «Wer am Anfang schon nicht hingeht, verliert schnell den Anschluss», warnt Legowski. Wer krank ist, muss dies sofort im Betrieb melden.
Was passiert, wenn ich Mist baue?
Azubis haften von Anfang an für ihre Fehler - und müssen in schweren Fällen mit einer Kündigung rechnen.«Auszubildende unterliegen dem Direktionsrecht des Chefs», sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg. «An die festgelegten Regeln muss sich der Lehrling halten.» Kommt er ständig zu spät, hält sich nicht an Abmachungen oder beschädigt fahrlässig eine Maschine im Betrieb, kann im schlimmsten Fall eine Kündigung folgen. «Vorher muss es allerdings immer eine Abmahnung geben.» Während der viermonatigen Probezeit dürfen beide Seiten den Ausbildungsvertrag jederzeit fristlos kündigen.
Wie kleide ich mich angemessen?
Schwarze Fingernägel beim Bäcker oder ungewaschene Haare als Friseurlehrling sind nicht in Ordnung. Der Azubi sollte auf ein gepflegtes Äußeres achten. «Die Kleidung sollte nicht zu lässig sein», sagt Gerd Woweries, Bereichsleiter Berufsbildung bei der IHK in Berlin. Ansonsten hängt es vom jeweiligen Beruf und Betrieb ab, was als angemessen gilt. Daher erkundigt man sich am besten schon vor Beginn der Ausbildung, was erwartet wird.
An wen wende ich mich bei Fragen?
«Erster Ansprechpartner ist der Ausbilder», berichtet Woweries. Für jeden Azubi im Betrieb ist ein bestimmter Ausbilder zuständig. Wenn man mit einer Aufgabe nicht zurechtkommt oder Ratschläge braucht, ist er der richtige Ansprechpartner.
Was tun, wenn es Schwierigkeiten gibt?
Azubis sollten Woweries zufolge auf Schwierigkeiten nicht zu schnell emotional reagieren, sondern erst einmal Erfahrung sammeln. Bei dauerhaften Problemen solle man zunächst versuchen, im Betrieb eine Lösung zu finden. «Wenn das nicht möglich ist, wendet man sich an den Ausbildungsberater der IHK», rät Woweries.
Je nach Fall könne es aber auch Sinn machen, direkt den Ausbildungsberater aufzusuchen. «Das schlechteste, was man machen kann, ist Schweigen und alles in sich hineinfressen», fasst der Experte zusammen.
Was brauche ich für Versicherungen?
Zum Start ins Berufsleben bekommen Auszubildende häufig Besuch von Versicherungsvertretern. Nach Angaben des Bundes der Versicherten unterschreiben die jungen Leute allerdings oft Verträge über Versicherungen, die sie gar nicht benötigen. Neben der ohnehin obligatorischen Krankenversicherung sei meist nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.Alle anderen maßgeblichen Versicherungspolicen, die die Vertreter offerieren, könne der Auszubildende in der Regel noch über die Eltern nutzen. Nach Angaben der Verbraucherschützer ist er bis zum Ende der Ausbildung über die Eltern haftpflichtversichert.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte der Auszubildende allerdings in jedem Fall haben und dies gleich zu Ausbildungsbeginn, raten die Experten. Sie kann im Notfall existenzsichernd sein.
Was kann ich für finanzielle Unterstützung beantragen?
Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen, weil der Betrieb zu weit entfernt ist, können Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Dies gilt auch für Azubis, die in erreichbarer Nähe zu den Eltern leben und über 18 Jahre alt oder verheiratet sind oder mindestens ein Kind haben.Wichtig ist, dass die Unterstützung möglichst schnell, am besten vor Beginn der Ausbildung, bei der Berufsberatung der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt wird. Denn die Hilfe wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Höhe richtet sich nach der Art der Unterbringung und nach dem Einkommen des Azubis, außerdem nach dem Jahreseinkommen der Eltern.
Keine Beihilfe bekommt, wer eine schulische Ausbildung beispielsweise zum Physiotherapeuten absolviert oder schon eine berufliche Erstausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Wer prüfen will, ob und in welcher Höhe ihm BAB zusteht, findet auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit einen BAB-Rechner.
Worauf muss ich achten, wenn ich ein Konto eröffne?
Spätestens mit Ausbildungsbeginn richten sich Jugendliche ein eigenes Girokonto ein. Banken und Sparkassen bieten dieser Zielgruppe die Kontoführung grundsätzlich kostenfrei an, wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet.Auszubildende unter 18 Jahren benötigen für eine Kontoeröffnung die Genehmigung der Eltern. Ist das 18. Lebensjahr vollendet, muss der Kontoinhaber in der Regel nachweisen, dass er noch Auszubildender ist, um das kostenfreie Konto zu erhalten.
Nach Erfahrung der Verbraucherschützer versuchen die Kreditinstitute, im Beratungsgespräch auch kostenpflichtige Konten zu verkaufen, die mehr Leistungen bieten. «Hier sollte jeder prüfen, worauf es in diesem Zusammenhang wirklich ankommt», empfiehlt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale
Zusätze wie kleine Rabatte beispielsweise beim Kinobesuch wiegen die monatlichen Kosten für das Konto nicht immer auf. Manchmal werden auch noch Versicherungen angeboten. Auf eine Handypolice im Kontopaket können Jugendliche nach Ansicht der Verbraucherschützer aber genauso verzichten wie auf eine separate private Rentenversicherung.
«Langfristige Vertragsbindungen sollten in so jungen Jahren generell vermieden werden, damit man auf verändernde persönliche Situationen richtig reagieren kann», rät Hoffmann.
Was soll ich tun, wenn ich die Ausbildungsstelle wechseln möchte?
Frustrierte Auszubildende sollten nicht zu schnell das Handtuch werfen. «Wir raten in jedem Fall, die Stelle nicht zu kündigen, bevor man etwas Neues hat», sagt René Rudolf vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Wenn die Unzufriedenheit mit der Lehrstelle groß ist, sollte zunächst geklärt werden, ob sich an der Situation etwas ändern lässt: «Viele Probleme lassen sich lösen.»Dass Jugendliche mit ihrem Ausbildungsplatz nicht glücklich sind, sei kein seltener Fall: «Manchmal liegt das daran, dass ihre Vorstellungen über den Beruf ganz anders waren als die Realität», erläutert Rudolf. «Zum Teil ist aber auch die mangelnde Qualität der Ausbildung der Grund - etwa, wenn die Jugendlichen das Gefühl haben, nur als billige Aushilfskräfte benutzt zu werden.» Erfahrungsgemäß sei die Abbrecherquote gerade da sehr hoch, wo die Ausbildungsqualität niedrig ist.
Tatsächlich ist es häufig so, dass Azubis relativ schnell merken, dass sie in ihrem Betrieb nicht glücklich werden und dann lieber noch wechseln. Zum Anfang des Ausbildungsjahres sei das oft noch möglich. «Ausbildungsplätze gibt es aber nicht in Hülle und Fülle», sagt Rudolf.
Auch deshalb sollten sich Jugendliche rechtzeitig auf die Suche nach einer Alternative machen, bevor sie ihren Vertrag kündigen. Sich nach dem Wechsel in der neuen Stelle zurechtzufinden und in den Stoff einzuarbeiten, ist nach wenigen Wochen meistens keine unüberwindliche Hürde. «Irgendwann ist der Zug aber abgefahren», so der DGB-Experte. Und nach dem Dezember des neuen Ausbildungsjahres stellten Unternehmen auch praktisch keine Azubis mehr ein. (nz/AP/dpa)