Rechnungshof kritisiert: 

netzeitung.deJobcenter machen ihren Job nicht

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Die Jobvermittlung lässt zu wünschen übrig. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die Jobvermittlung lässt zu wünschen übrig.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Bundesrechnungshof stellt den Jobcentern ein schlechtes Zeugnis aus: Arbeitsuchende warten oft wochenlang auf ein Beratungsgespräch, mit Ein-Euro-Jobs werde extrem Missbrauch getrieben.

Seit langem streiten die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Kommunen darüber, wer Arbeitslose besser vermittelt. Ebenso umstritten ist das Modell der Zusammenarbeit. Ist das Kooperationsmodell, bei dem Arbeitsagenturen und Kommunen zusammen arbeiten, oder das Optionsmodell bei dem die Städte die Integration der Arbeitsuchenden selbst organisieren, vernünftiger? Der Bundesrechnungshof kommt zum Ergebnis: «Gravierende Mängel» gibt es hier wie dort.

Wie die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» berichtet, stellt der Rechnungshof den Jobcentern erneut ein miserables Zeugnis aus. In einem Bericht an den Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages kommen die Prüfer demnach zu dem Ergebnis, dass die Berater die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen vielfach schleifen lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II warteten «im Durchschnitt neun Wochen vom Leistungsbeginn an auf ein qualifiziertes Erstgespräch bei einer Vermittlungskraft», zitierte das Blatt aus dem Prüfbericht.
Erhebliche Missstände
Bis zur Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt vergingen durchschnittlich 16 Wochen. In jedem dritten Fall würden überhaupt keine Eingliederungsvereinbarungen geschlossen. Würden sie getroffen, vergingen bis zum Abschluss durchschnittlich 16 Wochen.

Noch schlimmer: Bei drohender Langzeitarbeitslosigkeit von mehr als einem Jahr stellten die Ämter in einem Drittel der Fälle in den letzten drei Monaten des ALG I-Bezugs die Beratung ein, berichtete die «HAZ» weiter. Von der letzten Beratung bis zum ersten Gespräch bei den Hartz-IV-Stellen vergingen im Schnitt 139 Tage. Einzelne Grundsicherungsstellen hätten zudem die vorgeschriebene Intensivbetreuung von besonders schwer zu vermittelnden Arbeitslosen aus Kostengründen gar nicht angeboten. «Sie hielten es für wirtschaftlicher, sich um integrationsnahe Kunden zu kümmern», kritisierte der Rechnungshof.

Es wird nicht besser
Die Prüfer bemängeln laut «HAZ» zudem, dass mit Ein-Euro-Jobs in großem Stil Missbrauch getrieben werde. «Bei zwei Drittel der geprüften Maßnahmen war mindestens eine Fördervoraussetzung nicht erfüllt.» In acht von zehn Fällen sei die Arbeit nicht – wie vorgeschrieben – zusätzlich. Stattdessen übten Ein-Euro-Jobber oft reguläre Tätigkeiten bei einem öffentlichen Träger aus, um normale Arbeitskräfte einzusparen oder einen «haushaltsbedingten Personalmangel» auszugleichen. Als Beispiel werden Reinigungsarbeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden oder leichte Bürotätigkeiten genannt.

Diese so genannten «Arbeitsgelegenheiten» bringen die Betroffenen auch nicht weiter: Der Rechnungshof fand heraus, dass für drei von vier Ein-Euro-Jobbern die Maßnahme «weitgehend wirkungslos» blieb, eine messbare Eingliederung in den Arbeitsmarkt sei nicht erkennbar gewesen. Diese Erkenntnis ist allerdings nicht neu: Schon das bei der BA angesiedelte Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsfoschung (IAB) kam in einer Studie zum Ergebnis, dass Teilnehmer an Ein-Euro-Jobs nicht etwa schneller eine reguläre Arbeit finden als andere Langzeitarbeitslose, sondern sogar später.

Auch der Bundesrechnungshof hat die Lage in den Jobcentern nicht zum ersten Mal unter die Lupe genommen. In dem jetzigen Bericht heißt es, die Qualität der Vermittlungstätigkeit und das Fallmanagement hätten sich «gegenüber früheren Prüfungen nicht grundlegend verbessert». Eine Sprecherin der Bonner Behörde bestätigte den Zeitungsbericht als zutreffend.

BA: Vorwürfe veraltet
Sprecher von Bundesarbeitsministerium und Bundesagentur spielten den Bericht herunter. Ministeriumssprecher Stefan Giffeler sagte, man nehme die Kritik «sehr ernst». Allerdings habe man bereits reagiert, um Missbrauch bei den Ein-Euro-Jobs einen Riegel vorzuschieben. So wurde inzwischen angeordnet, dass diese Jobs nur «ultima ratio», also das letzte Mittel, zur Integration von Langzeitarbeitslosen sein dürfen.

Eine Sprecherin der Bundesagentur sagte, die teils aus dem Jahr 2006 stammende Kritik sei längst überholt, die beanstandeten Abläufe seien ausgeräumt. So sei inzwischen als Konsequenz aus der Rechnungshof-Kritik eine sogenannte «Hilfestellung» der BA für alle Jobcenter-Mitarbeiter für verbindlich erklärt. Darin sei beispielsweise klar geregelt, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Arbeitsplätze keinesfalls ersetzen dürften.

Der Rechnungshof hatte die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2007 analysiert und das Ergebnis jetzt intern in einem Bericht dem Bundestag übermittelt. (nz)