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Makel im Schönheitsgeschäft zulässig: 

Pickel sind kein Kündigungsgrund

14. Jul 2008 16:45
Sie hätte auch mit unreiner Haut Anspruch auf Honorar: Claudia Schiffer
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Weil ihre Gesichtshaut nicht porentief rein war, wollte ein Auftraggeber seinem Model nicht die volle Gage zahlen. Er warf die junge Frau hinaus. Das geht so nicht, hat ein bayerisches Gericht entschieden.

Ein Juwelier muss der Model-Agentur das für die Katalogaufnahmen vereinbarte Honorar in voller Höhe überweisen, wie das Landgericht München I in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 7 O 686/05) entschied. Der Richterspruch ist rechtskräftig.

Wegen der «unreinen und teilweise entzündeten Haut» der jungen Frau sei nur ein Foto verwertbar gewesen, sagte der Juwelier. Er kündigte dem Model und behielt den größten Teil der Gage in Höhe von 11 000 Euro ein.

Das Gericht gab der Agentur recht, weil sie den Juwelier vor den Aufnahmen über die kleinen Hautunreinheiten informiert habe, als sie ihm otos des Models vorlegt habe. (dpa)

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