14. Jul 2008 16:45
Weil ihre Gesichtshaut nicht porentief rein war, wollte ein Auftraggeber seinem Model nicht die volle Gage zahlen. Er warf die junge Frau hinaus. Das geht so nicht, hat ein bayerisches Gericht entschieden.
Wegen der «unreinen und teilweise entzündeten Haut» der jungen Frau sei nur ein Foto verwertbar gewesen, sagte der Juwelier. Er kündigte dem Model und behielt den größten Teil der Gage in Höhe von 11 000 Euro ein. Das Gericht gab der Agentur recht, weil sie den Juwelier vor den Aufnahmen über die kleinen Hautunreinheiten informiert habe, als sie ihm otos des Models vorlegt habe. (dpa)