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Zehn Tipps für Schüler: 

Wie der Ferienjob zum Gewinn wird

11. Jul 2008 12:08
Auch ein möglicher Schülerjob: Bügeln.
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In den Ferien arbeiten und sich mit dem verdienten Geld einen langersehnten Traum erfüllen: Was Schüler beim Jobben beachten sollten, damit das auch klappt.

1. Ab welchem Alter dürfen Schüler arbeiten?
Erst ab 13 Jahren dürfen Schüler arbeiten – sofern ihre Eltern schriftlich zustimmen. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Arbeit nur leichte Tätigkeiten wie Zeitungsaustragen oder Babysitten umfassen.

2. Wie lange dürfen Schüler arbeiten?
Für 13- bis 14-Jährige ist die tägliche Arbeitszeit auf zwei Stunden begrenzt. 15- bis 18-Jährige dürfen täglich zwischen sechs und 20 Uhr bis zu acht Stunden arbeiten. Ab 18 Jahren sind bis zu 50 Arbeitstage im Jahr erlaubt. Was darüber hinaus geht, gilt nicht mehr als Ferienjob.

3. Gibt es Ausnahmen?
Ausnahme-Genehmigungen zwischen 20 Uhr abends und sechs Uhr morgens gibt es in der Gastronomie und bei Bäckereien. Auch an Wochenenden dürfen Jugendliche nur in solchen Ausnahmefällen, etwa bei einem Kellner-Job beschäftigt werden - aber nur, wenn mindestens zwei Wochenenden im Monat beschäftigungsfrei bleiben.

4. Was gilt arbeitsrechtlich?
Bei viereinhalb Stunden Arbeitszeit müssen die Jugendlichen mindestens 15 Minuten Pause machen, bei mehr als sechs Stunden steht ihnen eine Stunde Pause zu. Schwere oder gesundheitsschädliche Arbeiten, etwa mit Chemikalien, sind für alle Altersgruppen tabu. Grundsätzlich sollte immer ein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, der neben Verdienst, Arbeitszeiten, Arbeitsort, Zulagen und Urlaub auch die konkrete Tätigkeit regelt.

5. Müssen Ferienjobber Sozialabgaben leisten?
Ein Ferienjob ist von sämtlichen Sozialabgaben befreit - allerdings nur, wenn er im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Wie hoch der Verdienst oder die wöchentliche Arbeitszeit sind, spielt dabei keine Rolle. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg in Karlsruhe hin.

6. Was ist, wenn der Ferienjob in eine regelmäßige Tätigkeit übergeht?
Wer seine Aushilfstätigkeit länger ausübt, aber nicht mehr als 400 Euro monatlich verdient, muss ebenfalls keine Sozialabgaben zahlen. Jedoch zahlt dann der Arbeitgeber für diesen Minijob eine Pauschale von 30 Prozent des Entgelts. Um den vollen Rentenversicherungsschutz zu erwerben, können Minijobber diesen Pauschalbetrag auch aus eigener Tasche aufstocken. Dies kostet sie dann 19,50 Euro monatlich.

7. Bis zu welchem Gehalt ist der Ferienjob lohnsteuerfrei
Bis zu einem Monatlohn von 899 Euro ist das Jobben lohnsteuerfrei. Wenn das Gehalt darüber hinausgeht, muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer abführen. Am Ende des Jahres bekommen die Schüler sie aber zurück - zumindest bei einem Bruttolohn bis zu 10.700 Euro jährlich. Vorsicht: Wenn Jugendliche im Jahr mehr als 7680 Euro verdienen, verlieren ihre Eltern den Anspruch auf Kindergeld.

8. Braucht man im Ferienjob eine Lohnsteuerkarte?
«Es lohnt sich bei reinen Ferienjobs eine Lohnsteuerkarte vorzulegen, um sich am Ende des Jahres über den Lohnsteuerausgleich die Steuern zurück zu holen», empfiehlt Anja Willmann von der DGB-Jugend in Darmstadt.

9. Ist man im Ferienjob Unfallversichert?
Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gilt auch während der Ferien. Sie ist für die Versicherten gratis, die Kosten trägt allein der Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Arbeitstag und bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause. Außerdem wird er auch bei beruflich verursachten Erkrankungen wirksam.

10. Wo findet man einen Ferienjob?
Eine offizielle Vermittlungsstelle für Ferienjobs existiert in vielen Städten schon seit Jahren nicht mehr. Schüler auf Jobsuche sollten am besten direkt bei Unternehmen nachfragen, Stellenanzeigen in Zeitungen durchsehen, oder sich online informieren, rät die Bundesagentur für Arbeit. Im Internet gibt es zahlreiche hilfreiche Portale, zum Beispiel «Ferienjob.de». (nz/dpa)

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