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Urteil im Arbeitsrecht: 

Viele Fehltage können Kündigung rechtfertigen

27. Jun 2008 15:58
Der Kläger berief sich auf unzulässige Alterdiskriminierung
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Weil er übermäßig krank war und fehlte, hat ein Unternehmen einem 54-Jährigen Gipser gekündigt. Der klagte dagegen – und verlor. Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit einer Statistik.

Einem älteren Arbeitnehmer darf wegen häufiger Kurzerkrankungen gekündigt werden. Das gilt allerdings nur, wenn die Zahl der Krankheitstage deutlich über dem statistischen Durchschnitt der betreffenden Altersgruppe von Arbeitnehmern liegt, die in derselben oder einer vergleichbaren Branche arbeiten. Auf dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Az.: 4 Sa 14/07) macht die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin aufmerksam.

In dem Fall hatte ein Unternehmen einem 54-jährigen Gipser wegen dessen häufiger krankheitsbedingter Abwesenheit gekündigt. Dagegen klagte der Mann. Er wies darauf hin, dass aufgrund der gesundheitlich belastenden Arbeitsbedingungen in der Baubranche die Fehlzeiten mit zunehmendem Alter steigen würden. Vor diesem Hintergrund sah er eine unzulässige Altersdiskriminierung und berief sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Dem stimmten die Richter nicht zu.

Sie wiesen auf Krankenstands-Statistiken der Krankenkassen hin. Darin wird – aufgeschlüsselt nach Branchen und Altersgruppen – dokumentiert, wie hoch die Krankenstände jeweils sind. Für die Gruppe der 55- bis 65-jährigen Maurer ergibt sich aus dem Zahlenmaterial eine durchschnittliche krankheitsbedingte Fehlzeit von 32 Arbeitstagen. Der 54-jährige Kläger überschritt diese Zahl deutlich mit zunächst knapp 41 Tagen, später rund 50 Tagen. Der Arbeitgeber habe ihn daher nicht wegen seines Alters diskriminiert. (dpa)


 
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