Privatgespräche nicht erlaubt:
Diensthandy ist Diensthandy
09.06.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Eine Mitarbeiterinformation gleichen Inhalts unterschrieb der Angestellte. Drei Monate später stellte der Arbeitgeber fest, dass der Mitarbeiter das Handy weiterhin - für 75 Telefonate - privat genutzt hatte und kündigte ihm fristlos. Zu Recht, entschied das Gericht.
Umfangreiche, unerlaubte und heimliche Privattelefonate auf Kosten des Arbeitgebers seien geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu begründen. Nachdem der Mitarbeiter trotz Abmahnung sein Verhalten nicht geändert habe, sei es dem Arbeitgeber auch nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. (dpa)
Az.: 5 Ca 349/05

