Rentner jobben nebenher: Mit 67 Jahren – fängt die Arbeit an21. Mai 2008 15:38  |  In der «Fabrik für Ältere» werden gezielt ältere Menschen geschult. | Foto: dpa |
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Rente mit 67 - da kann Karl Enke nur lachen. Der Eislebener ist schon 70 und formt nachts immer noch Brotlaibe und Brötchen. Immer mehr Rentner arbeiten weiter - doch ob sich das lohnt, sollte man vorher durchrechnen.
Karl Enke steht auch mit 70 Jahren noch jede Nacht in der Backstube – rund 40 Stunden in der Woche. «Mir bekommt das körperlich gut», sagt der Bäckermeister aus Eisleben in Sachsen-Anhalt. Außerdem habe er gewisse Ansprüche, die Rente sei aber klein und die Ausgaben liefen weiter. Karl Enke hat deshalb nach seinem 65. Geburtstag einfach weitergearbeitet.
Damit ist er in Deutschland bei weitem nicht allein. Immer mehr Menschen arbeiten hierzulande über das Rentenalter hinaus. Nach jüngsten Daten des Bundesarbeitsministeriums ist die Zahl der Rentner mit einem Nebenjob in den vergangenen sechs Jahren deutlich gestiegen. Während im Jahr 2002 nur rund 615.000 Rentner jobbten, sind es 2008 bereits 817.000. Das hat nicht unbedingt mit finanzieller Not zu tun. Bei einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Institutes erklärten 24 Prozent der befragten Rentner, sie würden sich wünschen, eine bezahlte Tätigkeit auszuüben. Vom 65. Lebensjahr an ist ein Nebenjob problemlos möglich. Rentner können dann zwischen zwei Modellen wählen: Entweder sie beziehen ihre Rente und können unbegrenzt hinzuverdienen. Oder sie verzichten auf die Rente und erwerben durch weitere Beitragszahlungen zusätzliche Ansprüche, erläutert Karin Klopsch von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin. Darüber hinaus gibt es einen Zuschlag von 0,5 Prozent für jeden Monat, in dem die Rente nicht in Anspruch genommen wird.
Jobbende FrührentnerLaut einer Forsa-Umfrage hätten 40 Prozent der Frührentner gern einen Job. Für sie gelten jedoch Zuverdienstgrenzen. |
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Wer aber schon vor dem 65. Lebensjahr Rente bezieht und dennoch arbeiten möchte, sollte trotz aller Motivation genau nachrechnen. Ist der Verdienst zu hoch, wird die Rente nämlich deutlich gekürzt. Wer vor dem offiziellen Renteneintrittsalter aus dem Beruf ausscheidet, darf maximal 400 Euro im Monat dazuverdienen, ohne mit Abschlägen bei der Rente rechnen zu müssen. Ein sogenannter Minijob ist also möglich. Zweimal im Jahr darf der Verdienst auf bis zu 800 Euro steigen. Liegt das Gehalt höher, wird nur noch eine 2/3-, 1/2- oder 1/3-Teilrente ausgezahlt.
Hinschauen lohnt sich für alle, die mehr als 400 Euro verdienen: Wer Pech hat, bekommt sonst nur die nächst niedrigere Teilrente ausgezahlt. Wie hoch der Zuverdienst ausfallen darf, errechnet sich unter anderem aus dem Gehalt der drei Kalenderjahre vor der Rente. Wer zu dieser Zeit den Durchschnittsverdienst von monatlich rund 2450 Euro brutto bekam, darf als Rentner im Westen 969,15 Euro und im Osten 851,83 Euro verdienen, um zwei Drittel seiner Rente zu erhalten. «Verdient er aber nur einen Euro mehr, bekommt er nur noch die halbe Rente», warnt Klopsch. Da die Berechnung der Zuverdienstgrenzen kompliziert ist, sollten sich Rentner dafür an die Beratungsstellen der Rentenversicherung wenden.Allerdings kann es auch interessant sein, eine Teilrente zu beziehen: Wer sich nur einen Teil der Rente auszahlen lässt, erwirbt zusätzliche Anwartschaften - der nicht gezahlte Teil der Rente fällt später entsprechend höher aus, erklärt Klopsch.
LiteraturtippsRalph Jürgen Bährle, Susanne Hartmann: Nebenjobs, Linde, ISBN: 978-3-709-30139-5, 9,90 Euro.Die Broschüre «Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen» kann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestellt werden (Kostenloses Tel.: 0800/100 04 80 70) - » Website der Deutschen Rentenversicherung Bund
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Auch mit einem 400-Euro-Job lässt sich die Rente erhöhen: Voraussetzung ist, dass der Mini-Jobber auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, erklärt der Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle aus Mannheim. Dafür stockt der Arbeitnehmer den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers aus eigener Tasche auf. Doch auch dieser Schritt sollte von einem Berater durchgerechnet werden. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit lohnt laut Bährle nicht in jedem Fall. (Von Carina Frey, dpa)
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