Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: 

netzeitung.deDie neue APO kommt aus Karlsruhe

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Beim Schutz der Privatsphäre sensibel: das Bundesverfassungsgericht (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Beim Schutz der Privatsphäre sensibel: das Bundesverfassungsgericht
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Wenn es das Bundesverfassungsgericht nicht gäbe, hätten die Hardliner in Berlin weniger Sorgen. Mit ihrem Urteil gegen das Gesetz zur Datenspeicherung schlüpfen die Karlsruher Richter in die Rolle der außerparlamentarischen Opposition, meint Frank Lassak .

Nach der dritten Abmahnung ist bekanntlich das Ende der Fahnenstange erreicht – zumindest im Berufsleben. Für Brigitte Zypries mögen andere Regeln gelten, Fakt ist aber, dass die Bundesjustizministerin zum dritten Mal innerhalb von vier Wochen die rote Karte zu sehen bekam: Erst scheiterte sie – als Unterstützerin ihres Kollegen Schäuble – mit der geplanten Online-Durchsuchung, dann misslang das von ihr befürwortete Vorhaben der Innenminister, künftig Massenkontrollen von Autokennzeichen zu erlauben. Und jetzt haben die Karlsruher Verfassungsrichter auch der sogenannten Vorratsdatenspeicherung vorerst den Riegel vorgeschoben. Es scheint, als hätte die SPD-Politikerin als Verfechterin von Schnüfflermethoden wenig fortune.

Was für Zypries gilt, darf zugleich für die Große Koalition vermerkt werden: Elfmal sind die Richter der Regierung in den vergangenen Jahren in die Parade gefahren. Ob Lauschangriff, Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Scannen von Autokennzeichen oder Datenspeicherung – stets wies Karlsruhe darauf hin, dass neue Fahndungsmethoden nur bei begründetem Verdacht auf schwere Straftaten erlaubt sind, dass aber nicht ins Blaue hinein auf Vorrat gescannt, gespeichert und durchsucht werden darf.

Verfassungsrichter als außerparlamentarische Opposition
Als im Grundgesetz verankertes Korrektiv können sich die Verfassungsrichter den Luxus leisten, bei ihren Entscheidungen nicht nach Wählerstimmen zu schielen. Das macht sie dieser Tage zu einer außerparlamentarischen Opposition, zu einer Opposition, die dem Treiben der Sicherheitsfanatiker um Schäuble, Zypries und Co. ein ums andere Mal Einhalt gebietet. Zu einer Instanz, die den Bundesbürgern immerhin ein Minimum an Privatsphäre zubilligt.

Mehr noch: Die Karlsruher Richter werden überdies zu einem mächtigen «Gegenspieler der Brüsseler EU-Juristen», sagt der CSU-Politiker Peter Gauweiler, einer von insgesamt vier abtrünnigen Unionsabgeordneten, die im vergangenen November gegen das umstrittene Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung stimmten. Denn nun gelte es zu fragen, so Gauweiler, «ob sich Deutschland einer drohenden EU-weiten Gesetzgebung zur Vorratsdatenspeicherung beugen muss, auch wenn das Bundesverfassungsgericht das Gesetz im Hauptverfahren abschmettern sollte?».

Ausgerechnet Gauweiler meldet derlei Bedenken an. Der langjährige CSU-Politiker setzte sich während seiner Amtszeit als Staatssekretär im bayerischen Innenministerium (1986-1990) vehement für effiziente Sicherheits- und Polizeimaßnahmen im Freistaat ein und sprach sich als Stadtrat in München (1982-1986) auch für den Einsatz der sogenannten Schwarzen Sheriffs aus, jener martialisch anmutenden Security-Garde, die für Sicherheit in der Isarmetropole sorgen sollte. «Passé», sagt Gauweiler heute und betont, dass es zwar Sinn mache, sich Täterprofile zu beschaffen, dass aber nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte. Und zwar sowohl auf der Straße als auch bei der Telekommunikation: «Jedermann zu kontrollieren, ist schlichtweg verfassungswidrig.»

Grundgesetzänderung als letzter Ausweg?
Noch. Falls die Karlsruher Richter im Hauptverfahren das Gesetz für nichtig erklärten, wäre es gleichwohl denkbar, dass die Sicherheits-Hardliner in der Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes anstrebten. Nicht nur, um sich mit ihrem Ansinnen partout durchzusetzen, sondern auch, um eine Botschaft nach Brüssel zu senden, die lautete: Deutschland steht zur EU-Verfassung, also auch zur EU-Gesetzgebung bei der Datenspeicherung, notfalls korrigieren wir dafür sogar unser Grundgesetz. Ein solcher Schachzug «entspräche der Mentalität der politischen Klasse jedenfalls besser als eine Revision des Gesetzes, bevor es zum Hauptverfahren kommt», sagt Gauweiler. Die außerparlamentarische Opposition in Karlsruhe stünde dann nicht unter Zugzwang – sie wäre schachmatt.