Bundesverfassungsgericht zu Online-Durchsuchungen:
Hausaufgaben für Wolfgang Schäuble
27. Feb 2008 12:25
 |  Urteil verkündet: Erster Senat des Bundesverfassungsgerichts | Foto: dpa |
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Vordergründig hat das Bundesverfassungsgericht über Online-Durchsuchungen entschieden. Mehr aber geht es um ein neues Grundrecht und die Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung, findet
Burkhard Schröder.
Hat das Bundesverfassungsgericht heute Online-Durchsuchungen erlaubt oder nicht? Nein - der Begriff kommt in dem jetzt für nichtig erklärten Verfassungsschutzgesetz Nordrhein-Westfalens gar nicht vor. Dort ist nur von «informationstechnischen Systemen» die Rede, auf die der Verfassungsschutz zugreifen solle.
Das Gericht hat aus den eher wolkigen Passagen des Gesetzes geschlossen, dass auch private Computer damit gemeint sein könnten. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier erklärte den datenhungrigen Ermittlern und Strafverfolgern genau und praxisnah, was sie in Zukunft dürfen und was nicht. Und das ist viel weniger, als sich Wolfgang Schäuble erhofft hat.Das Bundesverfassungsgericht hat alle juristischen Lücken geschlossen, die zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem Schutz der Privatsphäre und dem Fernmeldegeheimnis offen geblieben waren.
Von dem, was man in vernetzten System über sich freiwillig oder ohne sein Wissen preisgebe, könnten Persönlichkeitsprofile erstellt werden. Die bisherige Rechtsprechung genüge dem besonderen Schutz, dessen der Bürger auch im Internet bedürfe, nicht in ausreichendem Maße.
Grundrecht für informationstechnische Systeme
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht enthält jetzt das neue Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. Es garantiert, dass der eigene Computer nicht abgehört werden darf, auch wenn der Laptop etwa in einem Cafe steht.Auch andere Geräte fallen darunter: Handys, Online-Terminkalender oder Organizer. Der Bürger habe das Recht, darauf zu vertrauen, dass seine Daten nicht heimlich verändert würden.
Was ist privat?
Der Teufel steckt im Detail des salomonischen Richterspruchs. Der Schutz des «Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung» wurde geringfügig aufgeweicht. Das Urteil zum «Großen Lauschangriff» im Jahr 2004 hatte bisher zur Folge, dass die Fahnder ihre Mikrofone zum Beispiel ausschalten mussten, wenn verdächtige Personen zu beten begannen.
FORUM- Das Bundesverfassungsgericht hat für die Online-Durchsuchung hohe Hürden errichtet und ein neues Grundrecht der "Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme" definiert. Welche Auswirkungen wird das auf weitere Sicherheitsgesetze und -pläne haben, wie etwa die bereits in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung?
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Bei Computern und anderen «informationstechnischen Systemen» lässt sich so gut wie nie bestimmen, was «privat» ist, welche Daten also unter keinen Umständen erfasst werden dürfen. Ein potenzieller Terrorist könnte alle Bombenbauanleitungen als mein-intimes-tagebuch.doc tarnen.
Richtervorbehalt
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Eine Online-Überwachung, also ein staatlicher Fernzugriff auf private Rechner, ist theoretisch nur zulässig, wenn außerordentliche Rechtsgüter betroffen sind und eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht.Die heimliche Durchsuchung informationstechnischer System ist - laut Urteil - immer ein schwer wiegender Grundrechtseingriff; ein Richtervorbehalt ist jetzt vorausgesetzt. Die Hürden für eine Überwachung sind also erheblich höher als vorher.
Einer allgemeinen oder rein präventiven Überwachung ist ein Riegel vorgeschoben worden. Das Bundesinnenministerium hat vom Bundesverfassungsgericht indirekt die Hausaufgabe bekommen, das geplante BKA-Gesetz mit seinen weit reichenden Befugnissen für die Ermittler komplett umzuschreiben.Spannend ist das Urteil vor allem im Hinblick auf die Vorratsdatenspeicherung, über die auch im Frühjahr entscheiden werden soll. Es ist kaum vorstellbar, dass die umfassende und präventive Erhebung zahlloser digitaler Bewegungsprofile im Lichte des neuen Grundrechts Bestand haben wird.