netzeitung.deBiller-Roman «Esra» scheitert auch in Karlsruhe

 Herausgeber: netzeitung.de

Maxim Biller (Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH)

Lupe Maxim Biller
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH

Persönlichkeitsrechte wiegen mehr als die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst. So entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Maxim Billers Buch «Esra».

Der stark autobiografisch gefärbte Roman «Esra» des Schriftstellers Maxim Biller bleibt verboten. Nach jahrelangem Rechtsstreit hat das Bundesverfassungsgericht das Erscheinen des mehrfach entschärften Romans endgültig untersagt. Das 2003 aufgelegte Buch verletze das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin, weil sie eindeutig als «Esra» erkennbar sei und der Roman intimste Details der Liebesbeziehung zwischen der Romanfigur und dem Ich-Erzähler Adam schildere, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Damit wiesen die Karlsruher Richter eine Verfassungsbeschwerde von Billers Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch im Wesentlichen ab und bestätigten ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juni 2005. Drei der acht Karlsruher Richter stimmten allerdings gegen die Entscheidung und warnten vor einer Tabuisierung des Sexuellen. (Az: 1 BvR 1783/05 - Beschluss vom 13. Juni 2007)

Allerdings versagten die Verfassungsrichter - anders als der BGH - der Mutter von Billers Ex-Freundin einen eigenen Verbotsanspruch. Im Roman wird sie als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin Lale geschildert. Trotz Erkennbarkeit reiche dies nicht für ein Verbot. Die realen Vorbilder waren vor allem deshalb identifizierbar, weil die Tochter den Bundesfilmpreis (im Buch: «Fritz-Lang-Preis») und die Mutter den alternativen Nobelpreis («Karl-Gustav-Preis») erhalten hatten. Nun muss der BGH noch einmal entscheiden - was aber am Verbot auf Antrag der Tochter nichts ändern wird. Zudem verhandelt im Dezember das Landgericht München über eine Klage der beiden Frauen auf 100.000 Euro Schadensersatz.

Verlage und Autoren reagierten ablehnend auf die Entscheidung: «Jedes Buch sollte erscheinen dürfen», sagte Günter Grass auf der Frankfurter Buchmesse. Dann könne jeder Leser sein Urteil fällen. Lügen dürften jedoch nicht verbreitet werden, ergänzte der Schriftsteller, der mit seinem Biografen Michael Jürgs juristisch um die Streichung der Behauptung kämpft, er habe sich freiwillig zur Waffen-SS gemeldet.

«Das ist natürlich eine Einladung zum Klagen für alle, die sich in Romanen wiederzuerkennen meinen», sagte Suhrkamp-Geschäftsführer Philip Roeder. Auch Wagenbach-Verlegerin Susanne Schüssler plädierte für Meinungsfreiheit, gab allerdings zu bedenken, dass der Schutz der Privatsphäre ebenfalls seine Berechtigung habe. «Jeder, der auch nur ein wenig in der Öffentlichkeit steht, weiß, wie brutal Öffentlichkeit sein kann.»

Der Verlag Kiepenheuer & Witsch zeigte sich «zutiefst enttäuscht», sprach aber von einen Teilerfolg. Dagegen sagte der Anwalt der beiden Frauen, durch das Urteil würde die Literatur davor bewahrt, als trojanisches Pferd für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts missbraucht zu werden.

Nach der Karlsruher Grundsatzentscheidung des Ersten Senats schützt die Kunstfreiheit die Verwendung von Vorbildern aus der Wirklichkeit. Auch wenn hinter den Figuren reale Personen erkennbar seien, sei ein Roman «zunächst einmal als Fiktion anzusehen». Bei Kollisionen mit Persönlichkeitsrechten sei eine solche «kunstspezifische Betrachtung» notwendig. Deshalb rechtfertigt die bloße Erkennbarkeit noch kein Verbot.

Andererseits muss, so das Gericht, auch die Kunstfreiheit einem absolut unantastbaren «Kernbereich privater Lebensgestaltung» weichen, «zu dem insbesondere auch Ausdrucksformen der Sexualität gehören». Deshalb ist der Entscheidung zufolge ein gewisser Abstand zwischen «Abbild und Urbild» nötig: «Je mehr die künstlerische Darstellung die besonders geschützte Dimension des Persönlichkeitsrechts berührt, desto stärker muss die Fiktionalisierung sein, um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auszuschließen.»

Zwei der überstimmten Richter, Christine Hohmann-Dennhardt und Reinhard Gaier, kritisierten die Mehrheitsmeinung als «widersprüchlich». Die Formel «je mehr Intimbereich, desto mehr Verfremdung sei notwendig» führe letztlich zu einer «Tabuisierung des Sexuellen». Dies schränke die Kunstfreiheit in nicht hinnehmbarer Weise ein. In einem weiteren Sondervotum warnte Wolfgang Hoffmann- Riem vor einem Verlust der Vielfalt künstlerischen Schaffens.

Der 47-jährige Biller, der in den 80er Jahren durch seine Kolumne «Hundert Zeilen Hass» in dem Magazin «Tempo» bekannt wurde, gilt als provokanter und bisweilen aggressiver Kritiker des Kulturbetriebs. «Esra» ist sein zweiter Roman. Zu Billers bekanntesten Arbeiten gehören «Wenn ich einmal reich und tot bin» (Erzählungen, 1990) und «Die Tochter» (Roman, 2000), in dem Werk beschreibt er schonungslos und detailliert eine inzestuöse Vater-Tochter-Beziehung. (dpa)