11.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Computer-Entwurf der Waldschlösschen-Brücke
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Juristisch ist Dresden zum Bau der Waldschlösschen-Brücke verpflichtet. Um den Unesco-Welterbestatus zu retten, setzt die Stadt nun auf eine letzte Alternative.
Die Stadt Dresden greift im Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke im Unesco-Welterbe Dresdner Elbtal nach einem letzten Strohhalm. Nach Ausreizen aller juristischen Möglichkeiten zur Verhinderung des Brückenbaus will sie mit Alternativ-Entwürfen den zu erwartenden Verlust des Unesco-Welterbe- Titels abwenden. Stimmt der Stadtrat am Dienstagabend in einer Sondersitzung der Auswahl eines Gutachtergremiums zu, sollen die Alternativen zur Sitzung des U-Welterbekomitees (23. Juni bis 2. Juli) im neuseeländischen Christchurch vorgelegt werden.
Entsteht die Brücke wie ursprünglich geplant, droht dem Dresdner Elbtal die Aberkennung des Titels. Dies wäre ein bisher einmaliger Vorgang in der Geschichte der Welterbe-Konvention. Die rund 20 Kilometer lange Flusslandschaft war 2004 in die Riege der Unesco-Welterbe- Stätten aufgenommen worden. Im Juli 2006 kam sie wegen des beabsichtigten Brückenbaus auf die Rote Liste. Deutschland wurde aufgefordert, das Bauvorhaben zu stoppen und Alternativ-Lösungen zu suchen. Über das 1996 vom Stadtrat beschlossene 160 Millionen Euro- Projekt wird seit Jahren gestritten.
Die Stadt hatte am Freitag sechs neue Entwürfe gezeigt, von denen Gutachter zwei weniger kompakte Brücken bevorzugten. Sie zeigten laut Jury «einen schlichten Steg auf leichten Füßen». Damit heben sie sich deutlich gegen die bisher geplante Brücke ab, die auf massiveren Pfeilern ruht und bei der ein Betonbogen den Flusslauf überspannt.
Gescheiterte VerfassungsbeschwerdeUnklar ist aber, ob der Bau einer anderen Brücke rechtlich noch möglich ist. Die ursprünglich geplante Flussquerung war im Februar 2005 per Bürgerentscheid bestätigt worden. Die Stadt scheiterte in der vergangenen Woche mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Eilantrag zur Verhinderung der geplanten Brückenversion vor dem Bundesverfassungsgericht.
Nach Anordnung des zuständigen Regierungspräsidiums müssen die Verträge mit Bauherren nun bis Monatsende unterzeichnet werden, damit die Arbeiten beginnen können. Betroffen davon sind die Brückenzufahrten auf einer Uferseite. Nach Angaben von Baubürgermeister Herbert Feßenmayr (CDU) passen die Neuentwürfe aber dazu und könnten realisiert werden. Sie stammen von den Stuttgarter Architekturbüros Schlaich, Bergermann und Werner Sobek. (dpa)