netzeitung.deMunchs «Sommernacht» als Raubkunst zurückgegeben

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Jetzt zurückgegeben: Munchs 'Sommernacht am Strand' (Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH)

Lupe Jetzt zurückgegeben: Munchs 'Sommernacht am Strand'
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH

Das stimmungsvolle, mystisch wirkende Gemälde «Sommernach am Strand» hat über Jahrzehnte die Besucher in Wien begeistert. Jetzt muss sich die ehemalige «Österreichische Galerie» von dem Ölbild trennen.

Entsprechend der Empfehlung des Rückgabe-Beirates hat die österreichische Kunstministerin Claudia Schmied das Gemälde von Edward Munch «Sommernacht am Strand» an die rechtmäßige Erbin Marina Fistoulari-Mahler zurückgegeben. Damit setzte die seit Jahresbeginn amtierende Ministerin einen wichtigen weiteren Schritt in der Aufarbeitung eines düsteren Kapitels in Österreichs Vergangenheit.

Das Werk des norwegischen Malers war als Nazi-Raubkunst eingestuft. «Ich will, dass die nächste Generation der Museumsbesucher mit Sicherheit vor Bildern stehen kann, deren Herkunft restlos geklärt ist», beschrieb Schmied ihren Kurs. Die Direktorin der «Österreichische Galerie», Agnes Husslein, gestand, sich «mit einem lachenden und einem weinenden Auge» von dem Munch-Bild zu trennen.

Es überwiege jedoch die Freude, dass Recht über Unrecht gesiegt habe. Und Husslein hielt fest, das Bemühen um Klarheit über die Herkunft der Kunstwerke sei ein großes Thema in ihrem Hause. Tatsächlich hat sich Österreich in den vergangenen Jahren mit aktiver Provenienzforschung und spektakulären Rückgabe- Entscheidungen von der Politik früherer Jahre deutlich abgesetzt.

Internet-Datenbank
Eine Rückgabekommission wurde eingesetzt, die die Herkunft strittiger Werke und die Rechtssituation prüfen sollte. Die Provenienzforschung in den Museen wurde systematisiert und verstärkt. Im vergangenen Jahr richtete der Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus eine Internet-Datenbank mit mehreren tausend Kunst- und Kulturobjekten ein, die als Raubkunst eingestuft wurden. Opfern und deren Nachkommen soll so die Suche nach enteigneten Kunstgütern erleichtert werden, die in den Besitz von Museen, Galerien und anderen staatlichen Institutionen gelangt sind.

Das geschah jedoch nicht ohne großen Druck der öffentlichen Meinung und internationaler Rechtsanwälte. Ins Rollen gebracht hatte die ganze Diskussion erst 1998 die spektakuläre Beschlagnahme dreier Schiele-Gemälde durch ein New Yorker Gericht nach einer Ausstellung im Museum of Modern Art. Die Erben wollten damit die Klärung der Rechtsverhältnisse erzwingen.

Erbitterter Rechtsstreit
Danach hatte der Fall der Maria Altmann weltweit Aufsehen erregt: Die betagte Erbin von fünf weltbekannten Bildern des Jugendstilmalers Gustav Klimt war in ihrem anfänglichen Kooperationswillen durch die Verantwortlichen in der österreichischen Politik brüskiert worden, die nicht auf Lösungsvorschläge eingingen, sondern ohne das Gespräch zu suchen den Rechtsweg beschritten. Nach einem bitteren sechsjährigen Rechtsstreit wurden die Porträts und Landschaften im Vorjahr schließlich zurück gegeben

Und die Museen dürften sich noch von vielen weiteren Glanzstücken trennen müssen: Die Wiener Kunsthistorikerin Sophie Lillie listete in ihrem 2003 erschienenen «Handbuch der enteigneten Kunstsammlungen» allein für Wien auf über 1400 Seiten eine Vielzahl weiterer Fälle auf. Und die glückliche Erbin Marina Fistoulari-Mahler sprach wohl für viele Betroffene, wenn sie bei der Übergabe des Bildes ihrem Unmut darüber Luft machte, dass bei der Frage der Restitution immer der Zusammenhang zum materiellen Wert der Werke hergestellt werde. «Für mich ist es ein symbolischer Akt, der schmerzvolle Erinnerungen heilt und die Brücke hin zu einer humaneren Welt schlägt.» (Irmgard Schmidmaier, dpa)