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Grass erwirkt Abdruckverbot seiner Briefe

11. Okt 2006 16:11
Günter Grass
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Die «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» darf Briefe von Günter Grass an den früheren Minister Schiller nicht abdrucken. Der Abdruck stand im Zusammenhang mit Grass' Mitgliedschaft in der Waffen-SS.

Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass hat im Streit um sein spätes Eingeständnis seiner Waffen-SS- Mitgliedschaft eine Einstweilige Verfügung gegen die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) erwirkt. Demnach darf das Blatt aus seinen zwei Briefen an den früheren Bundeswirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller keine großen Wortlautauszüge mehr abdrucken.

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  • Den entsprechenden Beschluss des Landgerichts Berlin übermittelte der Anwalt von Grass, Prof. Paul Hertin, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Die FAZ, die die Briefe am 29. September publizierte, will den Beschluss prüfen und voraussichtlich Widerspruch einlegen.

    In den beiden Briefen aus den Jahren 1969 und 1970 appelliert der Schriftsteller an den SPD-Politiker, seine NS-Vergangenheit offen zu legen. Schiller (1911-1994) war Mitglied der SA und der NSDAP gewesen. Die Kammer stellt fest, dass die aktuelle Diskussion um Grass kein «dringendes Bedürfnis an der wörtlichen Wiedergabe großer Teile der Briefe» rechtfertige. «Dem Informationsinteresse hätte - ohne dass die Kammer sich hierzu abschließend festzulegen hat - gegebenenfalls Genüge getan werden können durch ein auszugsweises Zitieren.»

    «Es geht um die Glaubwürdigkeit»

    «Die Briefe genießen Urheberschutz», argumentieren die Richter und verweisen auch auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das gegen eine Veröffentlichung im Wortlaut spreche. FAZ-Geschäftsführer Roland Gerschermann sagte am Mittwoch, er habe den Beschluss samt Begründung noch nicht lesen können.

    Die FAZ hatte das Publizieren der Briefe damit begründet, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung in diesem Fall über den Persönlichkeitsrechten von Grass stehe. Es gehe um die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Person Günter Grass, der die Debatte durch sein verspätetes Bekenntnis, Mitglied der Waffen-SS gewesen zu sein, selbst ausgelöst habe. Im Zusammenhang mit seiner im August erschienenen Jugend-Autobiografie «Beim Häuten der Zwiebel» wurde nach 60 Jahren diese Tatsache erstmals öffentlich bekannt.

    «Ausdruck einer individuellen Schöpfung»

    In der Einstweiligen Verfügung räumt das Landgericht ein, dass «gewöhnliche Briefe alltäglichen Inhalts» nicht unter den Urheberschutz fallen. Handle es sich aber um solche, die «Ausdruck einer individuellen Schöpfung sind, kann Urheberschutz zu bejahen sein». Dabei brauche es sich «nicht um hochgeistige Erzeugnisse literarischer Prägung handeln, wenn sich die Briefe jedenfalls durch die Art der Sprachgestaltung oder Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen von gewöhnlichen Briefen abheben». «Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit dergestalt, dass die Texte - wenn auch nicht komplett vollständig, so doch in weiten Teilen - abgedruckt wurden, besteht nicht», resümieren die Richter.

    Die von der FAZ abgedruckten Briefe seien «persönlich» gewesen, hatte Grass am Freitag auf der Frankfurter Buchmesse betont. Die FAZ «verhunze» die guten Sitten des Journalismus. Dagegen hatte Gerschermann betont, die Briefe seien nicht an den Privatmann Karl Schiller gegangen, sondern an seine Dienstadresse als Bundeswirtschaftsminister in Bonn gegangen und inzwischen in einer Dissertation zitiert worden. (nz)

     
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