26.07.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Anne Frank
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das Bundeskriminalamt hat Zweifel an der Authentizität des Tagebuchs von Anne Frank zurückgewiesen. Rechtsextremisten hatten Teile eines Gutachtens der Behörde für Propaganda verwendet.
Wenn Extremisten an der Echtheit des Tagebuchs der Anne Frank zweifeln, können sie sich dabei nicht auf das Bundeskriminalamt (BKA) stützen: Die Behörde distanzierte sich am Mittwoch von Spekulationen über die Authentizität des Werks. Rechtsextreme Gruppen hatten sich auf ein BKA-Gutachten berufen, nachdem in Pretzien (Sachsen-Anhalt) ein Exemplar des Tagebuchs verbrannt worden war.
Laut BKA untersuchte dessen Kriminaltechnisches Institut 1980 im Auftrag des Landgerichts Hamburg, ob Papier und Schreibmittel des Tagebuchs zurzeit seiner Entstehung also während des Zweiten Weltkriegs handelsüblich waren. Das Gutachten bestätigte dies zweifelsfrei. Lediglich die von einem späteren Bearbeiter stammenden Anmerkungen und Korrekturen auf den Tagebuchblättern wurden mit einer Kugelschreiberpaste aufgebracht, die erst 1951 in Gebrauch kam. Das erlaube aber keine Zweifel an der Authentizität des Texts, betonte die Behörde.
Das jüdische Mädchen Anne Frank hatte sich während des Zweiten Weltkriegs in Amsterdam vor den Nazis versteckt und ihre Erlebnisse in einem Tagebuch festgehalten. Sie starb 1945 mit 15 Jahren im Konzentrationslager Bergen-Belsen. Wegen einer öffentlichen Verbrennung eines Exemplars ihres Buchs am 24. Juni in Pretzien ermittelt die Staatsanwaltschaft Magdeburg. (nz)