Verlag akzeptiert «Weber» mit Änderungen
Das Gericht hatte vor einer Woche in einem Zwischenbescheid ein generelles Verbot der Inszenierung als nicht haltbar eingeschätzt. Die Bühne kündigte an, das Stück vom 10. Mai an mit Ausnahme der beanstandeten Passagen wieder in ursprünglicher Fassung zu spielen.
In der Erklärung an den Verlag hatte sich die Bühne ohne Aufgabe der eigenen Auffassung verpflichtet, bis zum Vertragsende am 31. Juli das Stück ohne die beanstandeten Passagen zu spielen. Das Theater erwartet aber laut Gräper eine abschließende Erklärung zur Berufung sowie eine Entscheidung über die Kosten des Verfahrens. Aus Sicht von Verlagsanwalt Lehment hat diese die Bühne zu tragen.
Das Berliner Landgericht bestätigte im Januar eine einstweilige Verfügung gegen die Inszenierung, da die Ergänzungen zum Urtext nicht vertragsgemäß genehmigt waren. Das Stück musste abgesetzt werden. Das Theater legte Berufung ein und spielt seit Februar den Chor der Arbeitslosen aus dem verbotenen Stück in einer Textcollage «Dresdner Weber» als Hommage an Gerhart Hauptmann. Original und Hommage, die den «Skandal» thematisiert, sollen bis zum Sommer parallel gezeigt werden.(nz)

