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Volkert zu Gefängnisstrafe verurteilt

22. Feb 2008 10:55, ergänzt 12:29
Klaus Volkert auf dem Weg ins Gericht
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Klaus Volkert geht für die kommenden 33 Monate ins Gefängnis. Während der frühere VW-Betriebsratschef wegen Untreue verurteilt wurde, erhielt der ehemalige Personalmanager eine Bewährungsstrafe.

Der frühere VW-Betriebsratschef Klaus Volkert muss wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre um Untreue und Lustreisen auf Firmenkosten ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte Volkert am Freitag wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Ex-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer wurde zu einer Strafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Bonus in Höhe von zwei Millionen Euro

Volkert hatte Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhalten. Gebauer hatte Lustreisen, Sexparties und Geschenke auf VW-Kosten organisiert, nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte «großzügig» zu behandeln.

Volkert habe gewusst, dass für seine Bezüge eine eigens für die Gehaltsfestsetzung für Betriebsräte geschaffene Kommission zuständig war, sagte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer. Er habe diese bewusst umgangen. «Der Angeklagte wusste, dass er die Zahlungen nur deshalb erhielt, weil er Betriebsratsvorsitzender war, sagte Dreyer. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, welchen Wert seine Arbeit für VW hatte. Volkert hatte argumentiert, er habe die Zahlungen erhalten, weil er mit seiner Arbeit als Betriebsratschef wichtige und «wertschöpfende» Aufgaben im Interesse des Unternehmens erfüllt habe.

Verteidiger legen Revision ein

Die Staatsanwaltschaft hatte für Volkert eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Für Gebauer hielt die Anklage ein Jahr und acht Monate für angemessen. Die Verteidiger hatten dagegen in allen Hauptanklagepunkten Freisprüche verlangt. Nach dem Urteil wollen die Verteidiger nun Revision einlegen. «Die Entscheidung der Kammer wird nicht das letzte Wort sein», sagte der Verteidiger von Klaus Volkert, Johann Schwenn. Schwenn sprach mit Blick auf das Urteil gegen den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz von einem «krassen Fall von Zweiklassen-Strafjustiz». Volkert und Hartz seien ungleich behandelt worden. Auch der Verteidiger Gebauers, Wolfgang Kubicki, will in Revision gehen.

Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren in der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Schmiergeldzahlungen, die im Sommer 2005 ins Rollen gekommen war. Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
(dpa)

 
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