Gebauers Anwalt Wolfgang Kubicki verlangte ebenfalls den Freispruch seines Mandanten vom Vorwurf der Untreue. Infrage komme nach seiner Meinung nur eine Verwarnung wegen Beihilfe zur Begünstigung von Betriebsräten - höchstens eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 20 Euro. Der Personalmanager habe nur auf Weisung von Hartz gehandelt, sagte Kubicki. «Hätte er den Auftrag nicht befolgt, hätte ihn das den Job und die Karriere gekostet.» Gebauer hatte Lustreisen, Sexparties und Geschenke auf VW-Kosten organisiert, nachdem Hartz ihn aufgefordert hatte, die Spitze der Betriebsräte «großzügig und wertschätzig» zu behandeln. Er solle dem einflussreichen Arbeiterführer Volkert jeden Wunsch erfüllen - getreu dem Motto «geht es Volkert gut, geht es VW gut.»
Angesichts der faktischen Machtverhältnisse sei Gebauer nur instrumentalisiert worden, sagte Kubicki. Er selbst habe keinerlei Befugnisse gehabt, über VW-Vermögen zu verfügen. Schon deshalb könne Gebauer nicht wegen Untreue verurteilt werden.
Die Anklage hatte in der vergangenen Woche für Volkert drei Jahre und neun Monate Gefängnis wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz für angemessen gehalten. Er habe sich über einen langen Zeitraum rechtswidrig bereichert, hatte Oberstaatsanwalt Ralf Tacke seine Forderung begründet. Für den früheren Personalmanager Gebauer hatte die Anklage wegen Untreue und Anstiftung zum Betrug ein Jahr und acht Monate gefordert, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnten. (dpa)