VW-Übernahme rückt näher:
Porsche kündigt Aktien-Aufstockung an
10.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Aus Sicht des VW-Betriebsrats geht die Mitbestimmungsvereinbarung deutlich zu Lasten der VW-Belegschaft. VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh hatte Wiedeking im Zuge des Streits sogar eine «feindliche Übernahme» vorgeworfen.
Porsche hatte bereits Mitte Juni bekanntgegeben, Verträge für den Kauf von 4,92 Prozent der VW-Stammaktien geschlossen zu haben. Diesen Nachweis hatte die EU-Kommission zur Bedingung gemacht, um überhaupt über die geplante Mehrheitsübernahme von Porsche bei VW zu entscheiden. Hintergrund ist, dass die Kommission bei einem Anteil von 35 Prozent der Stimmrechte ein faktisches Beherrschungsverhältnis sieht. Die Frist, die 4,92 Prozent der VW-Stammaktien tatsächlich auch zu kaufen, laufe am 2. September ab, sagte ein Porsche-Sprecher.
Der Porsche-Chef betonte erneut die Eigenständigkeit von VW. Beide Unternehmen sollten künftig als getrennte Konzernteile fortgeführt werden. «Das operative Geschäft wird weiter in den beiden Konzernen laufen. Porsche muss Porsche bleiben, und der VW-Konzern muss VW bleiben», sagte Wiedeking. «Wir würden uns im Wald verlaufen, wollten wir meinen, in dem Großkonzern Volkswagen operativ tätig zu werden.» Was Porsche künftig tun könne, sei über einzelne Themen lenkend und steuernd einzugreifen. Sein Verhältnis zu VW-Chef Martin Winterkorn sei gut, sagte Wiedeking. «Wir gehen ordentlich miteinander um. Wir haben regelmäßig Sitzungen, die sehr vertrauensvoll laufen.»
Ein Zankapfel ist allerdings die von der Bundesregierung geplante Neuauflage des VW-Gesetzes. Dieses sieht weiterhin eine Sperrminorität von 20 Prozent bei der VW-Hauptversammlung für wichtige Entscheidungen vor. Das sichert dem Land Niedersachsen, das etwas mehr als 20 Prozent der VW-Anteile hält, ein Vetorecht. Das Gesetz ist aus Porsche-Sicht nicht mit EU-Recht vereinbar. Wegen dieser Ansicht sei Porsche zum «Buhmann» geworden, sagte Wiedeking. «Das tut uns in der Seele weh.» Nach dem Aktienrecht üblich ist eine Sperrminorität von 25 Prozent. Die EU-Kommission hat jüngst ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Neufassung des VW-Gesetzes eingeleitet. (dpa)

